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EU-Perspektive für die Ukraine

Stadtansicht von Kiew

Stadtansicht von Kiew, © picture alliance / VOGL-PERSPEKTIVE.AT - Mike Vogl / picturedesk.com

04.10.2022 - Artikel

Die Ukraine stellte am 28. Februar 2022 ihren Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Seit dem 24. Juni 2022 ist sie Beitrittskandidat.

Meilensteine der Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine

Zuvor stellten das EU-Assoziierungsabkommen von 2014 und die Östliche Partnerschaft den Rahmen der Beziehungen der Ukraine zur EU dar. Die Östliche Partnerschaft bietet seit Mai 2009 Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Ukraine und Moldau ein Forum für die Annäherung an Werte und Standards der EU.

Im Rahmen der Östlichen Partnerschaft werden sowohl die bilateralen Beziehungen der EU zu Ukraine als auch multilaterale Projekte der regionalen Kooperation gefördert. Rechtlicher Rahmen für die EU-Ukraine-Beziehungen bildet das 2014 unterzeichnete und im September 2017 in Kraft getretene Assoziierung­sabkommen. Es sieht u.a. die Einrichtung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone (engl. Deep and Comprehensive Free Trade Area – DCFTA) vor. Wichtigste Inhalte sind gegenseitige Marktöffnung durch Abbau von Zollschranken sowie Übernahme rechtlicher und wirtschaftlicher EU-Standards durch die Ukraine.

Der formale Dialog zwischen der EU und Ukraine wird im Rahmen eines Assoziationsrats gepflegt. Er tagt einmal jährlich auf Ebene Premierminister und Hoher Vertreter, zuletzt im Februar 2021. Am 12. Oktober 2021 fand in Kiew der 23. EU-Ukraine-Gipfel statt.

Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat die EU eine umfassende zusätzliche finanzielle Unterstützung von bisher über fünf Milliarden Euro geleistet.

Beitrittsantrag und nächste Schritte

Nur wenige Tage nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine entschied sich die Ukraine, einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union zu stellen, womit die Ukraine sich eindeutig für ihre europäische Perspektive und klar gegen Russlands Streben nach Hegemonie über die Region entschied.

Die EU-Kommission hat den Antrag geprüft und in ihrer Stellungnahme (dem sog. Avis) am 17. Juni 2022 empfohlen, der Ukraine die Beitrittsperspektive zu gewähren und ihr den Kandidatenstatus zu verleihen. Diese Empfehlung hat der Europäische Rat am 24. Juni 2022 angenommen und der Ukraine die Beitrittsperspektive gewährt sowie den Kandidatenstatus verliehen.

Gemäß der Empfehlung der Kommission sollte der Ukraine der Kandidatenstatus in dem Verständnis verliehen werden, dass die Ukraine sieben Reformschritte bzw. Prioritäten umsetzt, darunter u.a. eine unabhängige Berufung von Richtern am Verfassungsgericht gemäß rechtsstaatlicher Standards, eine weitere Verstärkung des Kampfs gegen die Korruption, die Bekämpfung der Geldwäsche, die Umsetzung des bereits verabschiedeten nationalen Anti-Oligarchen-Gesetzes sowie die Gewährleistung der Medien- und Pressefreiheit durch einen unabhängigen Regulator für die Programmzulassung.

Der Europäische Rat wird über das weitere Vorgehen entscheiden, sobald die Kriterien erfüllt sind.

Zum Weiterlesen

Empfehlung der EU-Kommission zum Beitrittsantrag der Ukraine, 16.06.2022 (Englisch)

Länderinformationen zur Ukraine

Mehr zur Heranführung der Ukraine an die EU auf der Webseite der EU-Kommission (Englisch)

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