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EU-Erweiterung: Nordmazedonien

Hafen und Altstadt von Ohrid am Ohrid See

Hafen und Altstadt von Ohrid am Ohrid See, © picture alliance / imageBROKER

11.08.2022 - Artikel

Im Jahr 2004 beantragte Nordmazedonien die EU-Mitgliedschaft und erhielt im Dezember 2005 den Status eines Beitrittskandidaten. Die erste Beitrittskonferenz mit Nordmazedonien am 19.07.2022 markierte den Start der Beitrittsverhandlungen.

Wie für alle anderen Staaten des Westlichen Balkans besteht auch für Nordmazedonien seit 2003 die Perspektive eines Beitritts zur Europäischen Union – das hat der Europäische Rat in Thessaloniki im Jahr 2003 ausdrücklich festgestellt und diese auf den EU-Westbalkan Gipfeln in Zagreb 2020, Brdo 2021 sowie in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23./24.06.2022 erneut bekräftigt.

Meilensteine der Beziehungen zwischen der EU und Nordmazedonien

Bereits im Jahr 1997 hatten die damalige Europäische Gemeinschaft und die - bis 2019 noch als“ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien„ bezeichnete - Republik Nordmazedonien ein Kooperationsabkommen sowie ein Handels- und Verkehrsabkommen zur Förderung der wirtschaftlichen und politischen Zusammenarbeit unterzeichnet.

Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) mit der EU trat am 01.04.2004 in Kraft. Am 22.03.2004 stellte Nordmazedonien einen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union. Unter Anerkennung der Fortschritte bei der Umsetzung des Ohrid-Abkommens und des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens verlieh der Europäische Rat im Dezember 2005 dem Land den Status eines Beitrittskandidaten.Eine Empfehlung zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen sprach die EU-Kommission erstmals im Länderbericht im November 2009 aus.

Seit März 2012 führt die EU-Kommission mit der Regierung Nordmazedoniens einen hochrangigen Dialog zur EU-Annäherung (“High Level Accession Dialogue„). Dadurch sollen Reformen in EU-annäherungsrelevanten Bereichen gefördert werden.

Meilensteine auf dem Weg zum Beschluss über den Beginn der Beitrittsverhandlungen waren der Abschluss des bilateralen Freundschaftsvertrags mit Bulgarien (2017) und die Lösung der Namensfrage mit Griechenland durch das Prespa-Abkommen von 12.06.2018). Am 26.09.2019 hat sich der Bundestag für die EU-Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien ausgesprochen und damit ein wichtiges Signal gesendet.

Am 25.03.2020 wurden Ratsschlussfolgerungen zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien angenommen. Auch im Länderbericht der EU-Kommission vom 19.10.2021 sah die EU-Kommission die Bedingungen für eine erste Beitrittskonferenz als erfüllt an und forderte Nordmazedonien gleichzeitig zu weiteren Anstrengungen insbesondere im Bereich Korruptionsbekämpfung und Reform des Justizsystems auf.

Der Beitrittsprozess war jedoch lange blockiert. Erst durch eine bilaterale Einigung im Streit um die Umsetzung des Freundschaftsvertrages zwischen Bulgarien und Nordmazedonien konnte der Rat konnte der am 18.07.2022 den EU-Verhandlungsrahmen sowie die begleitenden Ratsschlussfolgerungen für die Beitrittsverhandlungen beschließen. So konnte am 19.07.2022 schließlich die erste Beitrittskonferenz mit Nordmazedonien stattfinden.

Die EU Kommission beginnt nun mit dem sogenannten Screening. Hierzu prüft sie eingehend gemeinsam mit dem Bewerberland das Vorbereitungsniveau des Landes zur Übernahme des Besitzstandes der EU, also die Gesamtheit des gültigen EU-Rechts. Nach Abschluss der Screenings wird die EU-Kommission hierzu den Mitgliedsstaaten einen Bericht vorlegen, auf dessen Basis der Rat dann einstimmig über die Öffnung der ersten Verhandlungscluster entscheidet, in denen einzelne Themenbereiche abgearbeitet werden. Bevor die ersten Verhandlungscluster geöffnet werden können, muss zuvor noch eine Verfassungsänderung stattfinden, mit der Bulgaren als Minderheit in die Verfassung Nordmazedoniens aufgenommen werden.

Unterstützung der Europäischen Union für Nordmazedonien auf dem Weg zum Beitritt

Seit 2007 erhält Nordmazedonien finanzielle Unterstützung der EU über das Instrument für Heranführungshilfe IPA (“Instrument for Pre-Accession Assistance“). Durch IPA III erhält Nordmazedonien im Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 substanzielle EU-Unterstützung und wird unter anderem von dem von der EU-Kommission vorgelegten Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan mit einem Gesamtfördervolumen von bis zu 9 Mrd. EUR bedacht.

Im Jahr 2020 hat die EU zudem für die Westbalkanstaaten ein EU-Covid19-Unterstützungspaket in Höhe von 3,3 Milliarden Euro zur Bewältigung der Gesundheitskrise und zur sozio-ökonomischen Stabilisierung mobilisiert.

Zum Weiterlesen:

Länderbericht der EU-Kommission zu Nordmazedonien, 19.10.2021 (Englisch)

Länderinformationen zu Nordmazedonien

Mehr zur Heranführung Nordmazedoniens an die EU auf der Webseite der EU-Kommission

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