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EU-Perspektive für die Republik Moldau­

Kloster Sf Teodor Tiron, Chisinau

Kloster Sf Teodor Tiron, Chisinau, © picture alliance / Zoonar

04.10.2022 - Artikel

Die Republik Moldau hat am 3. März 2022 ihren Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union gestellt. Seit dem 24. Juni 2022 ist sie Beitrittskandidat.

Meilensteine der Beziehungen zwischen der EU und der Republik Moldau

Zuvor stellten das EU-Assoziierungsabkommen von 2016 und die Östliche Partnerschaft den Rahmen der Beziehungen Moldaus zur EU dar. Die ÖP bietet seit Mai 2009 Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Ukraine und Moldau ein Forum für die Annäherung an Werte und Standards der EU.

Im Rahmen der Östlichen Partnerschaft werden sowohl die bilateralen Beziehungen der EU zu Moldau als auch multilaterale Projekte der regionalen Kooperation gefördert. Rechtliche Grundlage der Beziehungen zwischen der EU und Moldau ist das am 01. Juli 2016 in Kraft getretene Assoziierungsabkommen inklusive vertiefter und umfassender Freihandelszone (engl. Deep and Comprehensive Free Trade Area – DCFTA). Das Assoziierungsabkommen sieht neben der gegenseitigen Marktöffnung durch Abbau von Zollschranken die Übernahme rechtlicher und wirtschaftlicher EU-Standards durch Moldau vor.

Der formale Dialog zwischen Moldau und der EU wird im Rahmen eines Assoziationsrats geführt. An weiteren Dialogforen sieht das Assoziierungsabkommen u.a. einen Parlamentarischen Assoziationsausschuss sowie eine jährliche Zivilgesellschafts­plattform vor. Seit Februar 2010 führen die EU und Moldau einen regelmäßigen Menschenrechtsdialog. Bereits im Juli 2014 hatten die EU und Moldau zur Vorbereitung und Erleichterung der Umsetzung des Assoziierungs­abkommens eine Agenda vereinbart, die den bisherigen Aktionsplan im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik ersetzt hat und Reformprioritäten setzt. Die neue Assoziierungsagenda (2021 – 2027) steht kurz vor der Annahme.

Beitrittsantrag und nächste Schritte

Kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine entschieden sich die Ukraine, Moldau und Georgien dazu, Anträge auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union zu stellen. Moldau stellte seinen Antrag zeitgleich mit Georgien am 3. März 2022, wenige Tage nach dem Antrag der Ukraine.

Die EU-Kommission hat den Antrag geprüft und in ihrer Stellungnahme (dem sog. Avis) am 17. Juni 2022 empfohlen, Moldau die Beitrittsperspektive zu gewähren und den Kandidatenstatus zu verleihen. Diese Empfehlung hat der Europäische Rat am 24. Juni 2022 angenommen und der Republik Moldau die Beitrittsperspektive gewährt sowie den Kandidatenstatus verliehen.

Gemäß der Empfehlung der Kommission sollte Moldau der Kandidatenstatus in dem Verständnis verliehen werden, dass Moldau neun Reformschritte bzw. Prioritäten umsetzt, darunter u.a. eine grundlegende Justizreform (vor allem unter Berücksichtigung der durch die Kommission festgestellten Defizite bei der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft), ein verstärkter Kampf gegen Korruption und weitere Bemühungen bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, Stärkung der Zivilgesellschaft und des Schutzes der Menschenrechte.

Der Europäische Rat wird über das weitere Vorgehen entscheiden, sobald die Kriterien erfüllt sind.

Zum Weiterlesen

Empfehlung der EU-Kommission zum Beitrittsantrag der Republik Moldau, 16.06.2022 (Englisch)

Länderinformationen zur Republik Moldau

Mehr zur Heranführung der Republik Moldau an die EU auf der Webseite der EU-Kommission (Englisch)

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