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Brexit-Übergangsgesetz

Das Brexit-Übergangsgesetz soll für Rechtsklarheit im Übergangszeitraum sorgen.

Das Brexit-Übergangsgesetz soll für Rechtsklarheit im Übergangszeitraum sorgen., © dpa-Zentralbild

12.03.2020 - Artikel

Am 1. Februar 2020 ist das Gesetz zum Übergangzeitraum nach dem Brexit (BrexitÜG) in Kraft getreten.

Das Gesetz soll im gesamten Bundesrecht Rechtsklarheit für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union herstellen. Es ist zusammen mit dem Austrittsabkommen am 1. Februar 2020 in Kraft getreten.

Hintergrund

Der Entwurf des Austrittsabkommens sieht einen Übergangszeitraum vom Zeitpunkt des Austrittes bis zum 31. Dezember 2020 vor, in der das Unionsrecht grundsätzlich weiter auf das Vereinigte Königreich anzuwenden ist. Dieser Übergangszeitraum kann bis maximal Ende 2022 verlängert werden, wenn beide Parteien dies bis spätestens 31. Juni 2020 vereinbaren. Mit dem Übergangszeitraum soll den Bürgern, Unternehmen und Verwaltungen Zeit gegeben werden, sich an die Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs anzupassen.

Ziel und Inhalt

Hauptziel des Gesetzes ist es, für den Übergangszeitraum in jenen Bestimmungen des Bundesrechts Rechtsklarheit herzustellen, in denen auf die Mitgliedschaft in der EU Bezug genommen wird. Für solche Bestimmungen enthält es eine klare und einfache Regelung für Übergangszeitraum: Wenn im Bundesrecht von den Mitgliedstaaten der EU die Rede ist, so ist damit auch das Vereinigte Königreich gemeint, sofern keine der genannten Ausnahmen greift.

Zudem enthält das Gesetz eine Regelung zugunsten britischer und deutscher Staatsangehöriger, die vor Ablauf des Übergangszeitraums einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Sie dürfen ihre britische bzw. deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten, auch wenn die Entscheidung über ihre Einbürgerung erst nach Ablauf des Übergangszeitraums erfolgt. In diesen Fällen wird unter bestimmten Bedingungen die doppelte Staatsangehörigkeit hingenommen.

Zum Weiterlesen:

Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz – BrexitÜG) vom 27. März 2019 (BGBl. I S. 402)

Änderung der Brexit-Übergangsgesetzes durch Artikel 9 des Gesetzes vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875)

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Austrittsabkommens im Bundesgesetzblatt vom 25. Februar 2020 (BGBl. I S. 316)

Stellungnahmen zum Referenzenentwurf des BrexitÜG:

Stellungnahme der British Chamber of Commerce in Germany e.V. PDF / 238 KB

Stellungnahme des British in Germany e.V. PDF / 97 KB

Stellungnahme des Deutschen Landkreistags PDF / 85 KB

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