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Deutscher Beitrag zur Überwachung der Nordkorea-Sanktionen

Fregatte Bayern im Hafen von Tokio

Die Fregatte „Bayern“ im Hafen von Tokio, © Deutsche Botschaft Tokio / Hirabayashi

12.11.2021 - Artikel

Ab dem 13. November beteiligt sich die Fregatte „Bayern“ erstmals an der Überwachung der VN-Sanktionen gegen Nordkorea. Ziel ist es, zur Aufrechterhaltung der regelbasierten internationalen Ordnung und der nuklearen Nichtverbreitung beizutragen.

Vom 13. November bis 14. Dezember 2021 beteiligt sich die Fregatte „Bayern“ an der Überwachung der Sanktionen des VN-Sicherheitsrates gegen Nordkorea. Dabei dient die Fregatte als „Augen und Ohren“ für die Vereinten Nationen: Sie sammelt Belege für illegale Schiffsumladungen auf hoher See sowie zu den dahinterstehenden Netzwerken. Informationen über verdächtige Aktivitäten und Verstöße leitet sie an die Enforcement Coordination Cell (ECC) weiter, die diese wiederum an die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eingesetzte Sachverständigengruppe meldet. Die Fregatte „Bayern“ leistet damit – im Rahmen ihrer sechsmonatigen Ausbildungs- und Präsenzfahrt – einen wichtigen Beitrag zur Stärkung internationalen Rechts und des VN-Systems. Ihr Einsatz ist ein konkreter Beitrag zur Umsetzung der Beschlüsse des Sicherheitsrats, der Nordkorea den Besitz und die Entwicklung von Massenvernichtungswaffen und ballistischen Raketen verboten hat. Deutschland leistet so einen wichtigen Beitrag zu den Anstrengungen gegen die Proliferation von Nuklearwaffen.

Eine globale Bedrohung

Ein nuklear bewaffnetes Nordkorea ist nicht nur eine Bedrohung für die Region, sondern angesichts des Risikos der Weitergabe von Bauplänen und nuklearem Material an staatliche und nichtstaatliche Akteure auch eine unmittelbare Gefahr für die globale Sicherheit. Deshalb hat der VN-Sicherheitsrat Nordkorea Besitz und Entwicklung von Massenvernichtungswaffen und ballistischen Raketen untersagt und als Reaktion auf die fortgesetzte Missachtung seiner Beschlüsse durch Nordkorea seit 2006 wiederholt verschärfte Sanktionen verhängt. So darf z.B. neben einem strikten Waffenembargo nur noch begrenzt Öl oder Gas nach Nordkorea verkauft werden. Ebenso wurden der Export von Kohle aus Nordkorea sowie der Import von Luxusgütern untersagt. Allerdings versucht Nordkorea auf verschiedenen Wegen, die Sanktionen zu umgehen. So werden die bestehenden Kontrollmechanismen zum Endverbleib an Häfen unter anderem dadurch umgangen, dass mit Sanktionen belegte Waren auf hoher See von einem Schiff auf ein anderes Schiff verladen werden.

Weitere Informationen

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