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Menschenrechtsbeauftragter Strässer in Bischkek

26.10.2015 - Artikel

Menschenrechtsbeauftragter Strässer ist von einem Kurzaufenthalt im kirgisischen Bischkek zurück. Anlass der Reise war ein Regionalseminar zur deutschen Menschenrechtspolitik.

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Christoph Strässer ist von einem Kurzaufenthalt im kirgisischen Bischkek zurück. Anlass der Reise war ein vom Auswärtigen Amt veranstaltetes Regionalseminar zur deutschen Menschenrechtspolitik.

Diskussion zur Menschenrechtsarbeit in Zentralasien

Der Tagungsort im kirgisischen Bischkek
Der Tagungsort im kirgisischen Bischkek© Auswärtiges Amt

Bei dem Seminar diskutierten Menschenrechtsreferentinnen und -referenten der deutschen Botschaften in Kasachstan, Tadschikistan, Usbekistan, Kirgisistan und Russland sowie Vertreter aus dem Auswärtigen Amt in Berlin drei Tage lang über Ziele, Schwerpunkte und Hindernisse der Menschenrechtsarbeit in Zentralasien. Dabei wurden „best practice-Beispiele“ ausgetauscht, die Entwicklungen der Länder verglichen und Strategien auf Ihre Umsetzbarkeit überprüft.

Auf dem Programm für den Menschenrechtsbeauftragten stand zudem der Austausch mit Vertretern der Kirgisischen Republik. Aufgrund der kürzlich erfolgten Wahlen zum Parlament, welches sich noch nicht konstituiert hat, konnte der Menschenrechtsbeauftragte noch nicht mit Abgeordneten zusammentreffen. Er führte jedoch Gespräche mit der Abteilungsleiterin für Minderheiten- und Religionspolitik und die Zusammenarbeit mit der Zivilbevölkerung im Präsidialamt Karabayeva, außerdem mit der Abteilungsleiterin in der Verwaltung des Parlaments Mambetova, sowie dem Verwaltungsleiter des Ombudsmann-Amtes Kuseinov.

Besorgnis über Gesetzentwürfe

Menschenrechtsbeauftragter Strässer mit dem Vertreter des kirgisischen Ombudsmanns Kuseinov
Menschenrechtsbeauftragter Strässer mit dem Vertreter des kirgisischen Ombudsmanns Kuseinov© Auswärtiges Amt

Der Beauftragte brachte seine Besorgnis über einige Gesetzesentwürfe zum Ausdruck, darunter der Entwurf für ein Religionsgesetz, das die Arbeit kleinerer Religionsgruppen behindern könnte, sowie den Entwurf eines Gesetzes, das die Meinungsfreiheit von LGBTI-Aktivisten einschränken würde. Angesprochen wurde ebenfalls ein Gesetzentwurf, der die Arbeit kirgisischer und internationaler NROs erschweren würde.

Die kirgisische Seite äußerte Interesse, mit deutschen Experten zum Thema Religion, Islam und interreligiöse Zusammenarbeit zu kooperieren. Auf wiederkehrende Probleme bei der Erteilung von Arbeitsgenehmigungen für ausländische Vertreter der Zivilgesellschaft angesprochen, sagte die kirgisische Seite Ihre Unterstützung zu.

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