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„Das Grundgesetz schafft den Raum“ - Rachel verteidigt Religionsfreiheit als Grundlage der Demokratie

23.05.2026 - Namensbeitrag

Gastbeitrag des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit bei DOMRADIO.DE

Die Religionsfreiheit ist im Grundgesetz verankert und weltweit geschützt. In einem Gastbeitrag erinnert Thomas Rachel, Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, an die Geschichte dieses Grundrechts.

Die Ringparabel von Gotthold Ephraim Lessing liefert eine der schönsten Lesestellen zur Bedeutung der Religionsfreiheit. Lessing hat dieses Gleichnis vor knapp 250 Jahren in seinem Schauspiel „Nathan der Weise“ niedergeschrieben. Dieses Werk ist dem Toleranzgedanken der Aufklärung verpflichtet. Lessing träumte von einer Welt, in der die Vertreter aller Weltreligionen friedlich und in Eintracht miteinander lebten. Ein Blick in die Welt zeigt, dass dies bis heute leider noch nicht eingelöst worden ist.

„Vor grauen Jahren lebt' ein Mann im Osten, / der einen Ring von unschätzbarem Wert / aus lieber Hand besaß.“ So beginnt die Ringparabel. Der Ring besaß die Kraft, „vor Gott / und Menschen angenehm zu machen, wer / in dieser Zuversicht ihn trug.“ Nun spürte der Mann, dass es mit seinem Leben zu Ende ging. Einziges Problem: Er hatte drei Söhne, die ihm alle gleich lieb waren. Wem sollte er den Ring vermachen? Er ließ von einem Künstler zwei Ringe nachfertigen, die sich in nichts von dem ersten Ring unterschieden. Im Einzelgespräch vertraute er jedem seiner Söhne einen Ring an. Und jeder der Söhne meinte, er sei der Einzige und Auserwählt. Das Ende ist bekannt: Christen, Juden und Muslime – heute möchte man noch weitere Religionen hinzufügen – stehen sich an verschiedenen Orten unversöhnlich gegenüber; sie müssten aber den Respekt füreinander haben.

„Volle Glaubens- und Gewissensfreiheit“

Gewiss, es handelt sich hierbei um Literatur. Aber literarische Werke haben auch Auswirkungen auf das wirkliche Leben – und umgekehrt. Als sich die Nationalversammlung 1848 in Frankfurt versammelte, lag die Religionsfreiheit in der Luft. Im folgenden Jahr verabschiedete die Nationalversammlung die Frankfurter Paulskirchenverfassung. Zu den Grundrechten zählte auch die Religionsfreiheit. In Paragraf 144 heißt es: „Jeder Deutsche hat volle Glaubens- und Gewissensfreiheit.“ Vor allem für die in Deutschland lebenden Juden bedeutete das eine Gleichstellung mit den christlichen Religionsgemeinschaften – zumindest auf dem Papier. Übrigens wurde auch die Todesstrafe abgeschafft. Leider lässt sich von der Paulskirchenverfassung streng genommen nur im Konjunktiv sprechen: Sie trat nie in Kraft, weil viele Fürsten sich ihr widersetzten. Aber die Paulskirchenverfassung, und mit ihr die Bestimmungen zur Religionsfreiheit, wirkten als Vorbild weiter fort.

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde die Republik ausgerufen. In der Weimarer Verfassung von 1919 garantierte der neu geschaffene demokratische Staat eine umfassende Religionsfreiheit und die Gleichbehandlung aller Bekenntnisse (Artikel 135-141). Unter anderem wurde damals festgestellt, dass „keine Staatskirche“ mehr bestehe.

Artikel 4

Die Weimarer Republik dauerte nur 14 Jahre. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten ist die parlamentarische Demokratie zerschlagen und der Zweite Weltkrieg begonnen worden. Dem Holocaust sind allein sechs Millionen Juden zum Opfer gefallen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg erarbeitete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz – auch, um zu verhindern, dass sich die Barbarei wie in den Jahren 1933-1945 in ähnlicher Weise wiederholen könnte. Die Bundesrepublik wurde als demokratischer Rechtsstaat gegründet. Unter den Grundrechten begegnet uns in Artikel 4 die Religionsfreiheit wieder: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ In gewisser Weise nahmen die Väter und die – wenigen – Mütter des Grundgesetzes das Dilemma, das Ernst-Wolfgang Böckenförde 1964 formulierte, vorweg und formulierten in der Präambel Folgendes: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen…“

Weltweit jedoch unter Druck

In Deutschland haben wir Religionsfreiheit. Jeder Mensch darf glauben, zweifeln oder keiner Religion angehören. Diese Freiheit ist eine wertvolle Errungenschaft. Das Grundgesetz schafft den Raum, in dem Christen, Juden, Muslime, Atheisten und Menschen mit ganz anderen Religionen und Weltanschauungen respektvoll zusammenleben können. Aber wie sieht es in der Welt um uns herum aus? Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist umfassend im Völkerrecht verankert. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und der Zivilpakt der Vereinten Nationen garantieren dieses Menschenrecht jeweils in Artikel 18. In der Praxis steht die Religions- und Weltanschauungsfreiheit weltweit jedoch unter Druck. Anschläge und Übergriffe auf Gläubige in der ganzen Welt zeigen das immer wieder. In zahlreichen Ländern erfahren Menschen nur aufgrund ihrer Religion und Weltanschauung – oder auch, weil sie keiner Religion angehören – administrative Schikanen, Diskriminierung, willkürliche Inhaftierungen und Verfolgungen. Wo Religionsfreiheit angegriffen wird, geraten oftmals auch andere fundamentale Rechte, wie Meinungs-, Versammlungs- und Pressefreiheit, unter Druck.

Demokratie und Freiheit können nicht gedeihen, wenn Menschen wegen ihrer Religion – oder der bewussten Entscheidung dagegen – unterdrückt werden. Für diese Einsicht werde ich weiterhin eintreten.

https://www.domradio.de/artikel/rachel-verteidigt-religionsfreiheit-als-grundlage-der-demokratie

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