Diplomaten- und Konsularrecht
          
        
      
    
  
    
      
      
        
      
    
  
        
          
  Die beiden Wiener Konventionen - das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen und das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen - sind die wichtigsten Rechtsgrundlagen im Diplomaten- und Konsularrecht.