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Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland (ÖPR-Programm)

03.12.2025 - Frage

Das ÖPR-Programm unterstützt seit 2014 die Zivilgesellschaften in den Programmländern (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau, Russland und Ukraine) dabei, ihre wichtige Rolle für die demokratischen Entwicklungen in ihren Ländern wahrzunehmen und die andauernden Transformationsprozesse in den Programmländern zu unterstützen.

Civil Society Cooperation
Civil Society Cooperation © AA

Es werden Projekte gefördert, die nachhaltige zivilgesellschaftliche Strukturen der Zusammenarbeit zwischen demokratischen, nichtstaatlichen Akteurinnen und Akteuren aus Deutschland und den Ländern der Östlichen Partnerschaft bzw. aus Russland ausbauen. Hierbei geht es um die Zusammenarbeit und gleichberechtigte Aufgabenteilung zwischen den Projektpartnern in Deutschland und in den jeweiligen Programmländern. Die geförderten Maßnahmen schließen die gesamte Bandbreite kultureller und bildungspolitischer Projektarbeit (insbesondere Medien, Wissenschaft, Bildung inkl. beruflicher Bildung, Kultur, Sprache und Jugendarbeit) ein.

Alle Projekte müssen mindestens eines der übergeordneten Ziele verfolgen:

  • Pluralismus und Resilienzen stärken – um Meinungs- und Medienvielfalt zu unterstützen und Desinformation zu bekämpfen.
  • Wertediskurse und Menschenrechte fördern – um das gegenseitige Verständnis zu vertiefen.
  • Zukunftsperspektiven und demokratische Transformation schaffen – um Demokratien zu stärken, Korruption zu bekämpfen, auf eine Annäherung an die EU hinzuwirken und gleichzeitig individuelle Bildungschancen zu ermöglichen.
  • Dialog und Annäherung unterstützen – vertrauensbildende Maßnahmen, um perspektivisch Regionalkonflikte zu überwinden.

Schwerpunkte für die Förderung 2026 sind:

  • Die Stärkung zivilgesellschaftlicher Netzwerke im Kontext europäischer Integration und Kooperation, insb. in den EU-Beitrittsländern UKR, MDA und GEO, außerdem in ARM.
  • Die Förderung unabhängiger, neutraler und inklusiver Berichterstattung sowie die Bekämpfung von Desinformation: Vernetzung von Journalistinnen und Journalisten, Medienschaffenden und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren – auch im temporären Exil.
  • Dabei wollen wir in die Breite der Gesellschaft wirken.

Gibt es eine Förderrichtlinie oder ein Förderkonzept?

Falls ja, mit welcher Geltungsdauer?

Ja: Förderkonzept
Sind bestimmte Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen?
Ja: Maßnahmen mit Beteiligung staatlicher Stellen
Sind Ausgaben für Evaluationen zuwendungsfähig?Ja
Wo kann gefördert werden? Gibt es geographische Einschränkungen?
  • Maßnahmen können in den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau, Ukraine) und Russland, sowie in Deutschland durchgeführt werden.
  • Darüber hinaus sind die Beteiligung von französischer und polnischer Zivilgesellschaft und Veranstaltungen in diesen beiden Ländern möglich.
  • In Ausnahmen auch in Drittländern/weiteren Ländern.
  • Die Veranstaltungen müssen nicht gleichmäßig auf alle beteiligten Länder aufgeteilt werden.
Wer kann gefördert werden?Ausgeschlossen sind staatliche und wirtschaftliche Stellen.
Zugelassen sind nur deutsche Organisationen immer im Tandem mit zivilgesellschaftlichen Partnern in den Programmländern.
Sind bestimmte Ausgabenarten von der Förderung ausgeschlossen?
Nein
Gibt es Vorgaben zu Bewilligungszeiträumen?Ja: In der Regel werden jährliche, in begründeten Ausnahmen auch überjährige (max. 3 Jahre) Vorhaben gefördert.
Gibt es Vorgaben zur Bewilligungshöhe?Ja: Mindestantragssumme pro Jahr 50.000 EUR
Gibt es Vorgaben zur Finanzierungsform und -art?Nein
Gibt es zeitliche Vorgaben für die Antragstellung?Ja: Interessenten können in der Regel im Oktober/November vor Beginn des Förderjahres auf einer eigens dazu eingerichteten Webseite Projektideen einreichen. Nach deren Bewertung und Einschätzung der Förderaussichten und entsprechender Aufforderung können anschließend formelle Förderanträge zu Beginn des Förderjahres eingereicht werden.
Gibt es andere Regelungen zur Antragstellung?
Nein
Kontakt zur Antragstellungoepr@bfaa.bund.de
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