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Energiesicherheit und nachhaltige Energieversorgung
Geförderte Maßnahmen müssen einen Beitrag zum Dreiklang von Sicherheit, Bezahlbarkeit und Nachhaltigkeit der nationalen und globalen Energieversorgung leisten. Dies umfasst insbesondere die Förderung der globalen Energiewende, der deutschen Clean Tech-Industrie im Ausland, der bi- und multilateralen Energiebeziehungen sowie der Energiesicherheit. Die Projekte sollten auch Aspekte der Geschlechtergerechtigkeit im Energiesektor aufweisen.
Gibt es eine Förderrichtlinie oder ein Förderkonzept? Falls ja, mit welcher Geltungsdauer? | Nein |
| Sind bestimmte Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen? | Ja: Maßnahmen ohne außenpolitischen Bezug; Maßnahmen, die von anderen Bundesbehörden bereits gefördert werden oder zuvor gefördert wurden |
| Sind Ausgaben für Evaluationen zuwendungsfähig? | Nein |
| Wo kann gefördert werden? Gibt es geographische Einschränkungen? | Nein, jedoch müssen aufgrund begrenzter Haushaltsmittel regionale Schwerpunkte gesetzt werden |
| Wer kann gefördert werden? | Keine besonderen Einschränkungen |
| Sind bestimmte Ausgabenarten von der Förderung ausgeschlossen? | Ja: Förderung nur auf Ausgabenbasis |
| Gibt es Vorgaben zu Bewilligungszeiträumen? | Ja: bis zu 2 Jahren |
| Gibt es Vorgaben zur Bewilligungshöhe? | Ja: bis 50.000 €; Ausnahmen sind in besonders begründeten Einzelfällen möglich. |
| Gibt es Vorgaben zur Finanzierungsform und -art? | Ja: keine Vollfinanzierung; Eigen- und ggf. Drittmittel müssen eingebracht werden |
| Gibt es zeitliche Vorgaben für die Antragstellung? | Ja: Antragseingang mindestens zwei Monate vor dem geplanten Projektbeginn. |
| Gibt es andere Regelungen zur Antragstellung? | Nein |
| Kontakt zur Antragstellung | eg33-wm@zentrale.auswaertiges-amt.de |