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Passverlust
Unsere Auslandsvertretungen stehen Ihnen bei dem Verlust Ihres Passes zur Seite.
Wie kann eine Auslandsvertretung Ihnen helfen?
Beim Passverlust können die Auslandsvertretungen einen „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ ausstellen. Dabei können in einigen Fällen auch Honorarkonsuln und Honorarkonsulinnen helfen. Eventuell kann auch ein befristeter vorläufiger Reisepass durch die Auslandsvertretung vor Ort ausgestellt werden. Hierfür muss die Auslandsvertretung die Passbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland und unter Umständen auch die Passbehörde, die zuletzt Ihren Pass ausgestellt hat, beteiligen.
Beachten Sie bitte, dass einige Länder bei der Ausreise den Einreisestempel im Pass als Nachweis der legalen Einreise verlangen. Hier muss bei Verlust des Passes oft ein Ausreisevisum des fremden Staates beschafft werden, was die Weiterreise zusätzlich verzögern kann.
Kfz-Papiere und Führerschein können nur von den Heimatbehörden ersetzt werden. Dies gilt regelmäßig auch für Personalausweise.
Wie können Sie sich vor Ihrer Reise absichern?
Fertigen Sie Ausweiskopien (z.B. Scans) an und führen Sie sie mit sich oder schicken Sie sich diese per Mail. Eine Ausweiskopie erleichtert die Prüfung Ihrer Identität bei Passverlust und kann auch dazu führen, dass die zuständige Passbehörde in Deutschland zügiger verständigt werden kann.