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Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland (ÖPR-Programm)

12.08.2026 - Frage

Das ÖPR-Programm unterstützt seit 2014 die Zivilgesellschaften in den Programmländern (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau, Russland und Ukraine) dabei, ihre Rolle als demokratische Akteure wahrzunehmen und die Transformationsprozesse in den Programmländern aktiv mitzugestalten.

Civil Society Cooperation
Civil Society Cooperation © AA

Um Freiheit, Sicherheit und Wohlstand in unserer unmittelbaren Nachbarschaft und damit auch in der EU und in Deutschland zu fördern, unterstützt die Bundesregierung im Rahmen des ÖPR-Programms Maßnahmen zum Auf- und Ausbau nachhaltiger zivilgesellschaftlicher Kooperationsstrukturen zwischen demokratischen, nichtstaatlichen Akteurinnen und Akteuren aus Deutschland einerseits und den Programmländern andererseits.

Das Programm ist gekennzeichnet von der Schaffung langfristiger Kooperationen, einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe und einer gleichberechtigten Aufgabenverteilung zwischen den Projektpartnern in Deutschland und den Programmländern. Das Programm umfasst die gesamte Bandbreite der kulturellen und bildungspolitischen Projektarbeit.

Alle Projekte müssen mindestens eines der übergeordneten Ziele verfolgen:

  • Pluralismus und Resilienzen stärken – um Meinungs- und Medienvielfalt zu unterstützen und FIMI (Foreign Information Manipulation and Interference) zu bekämpfen.
  • Wertediskurse und Menschenrechte fördern – um das gegenseitige Verständnis zu vertiefen.
  • Zukunftsperspektiven und demokratische Transformation unterstützen – um Demokratien zu stärken, Korruption zu bekämpfen und eine Annäherung an die EU zu unterstützen.
  • Dialog und Annäherung unterstützen – vertrauensbildende Maßnahmen, um perspektivisch Regionalkonflikte zu überwinden.

Länderspezifische Schwerpunkte für die Förderung 2027 sind:

  • Armenien/Aserbaidschan: Projektvorschläge zur grenzüberschreitenden Förderung des Versöhnungsprozesses auf (zivil-)gesellschaftlicher Ebene.
  • Armenien: Projektvorschläge zur weiteren Unterstützung der EU-Annäherung Armeniens.
  • Belarus: Förderung der unabhängigen Medienlandschaft im Exil sowie Eigenständigkeit der belarussischen Sprache und Kultur.
  • Georgien: Projektvorschläge zur Unterstützung einer pluralistischen und resilienten Zivilgesellschaft und Medienlandschaft sowie zur Bekämpfung von Desinformation.
  • Ukraine: Projektvorschläge, die zu den Zielen der deutsch-ukrainischen Kultursaison 2027/2028 beitragen.

Gibt es eine Förderrichtlinie oder ein Förderkonzept?

Falls ja, mit welcher Geltungsdauer?

Ja: Förderkonzept
Sind bestimmte Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen?
Ja: Maßnahmen mit Beteiligung staatlicher Stellen der Programmländer
Sind Ausgaben für Evaluationen zuwendungsfähig?Ja
Wo kann gefördert werden? Gibt es geographische Einschränkungen?
  • Maßnahmen können in den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau, Ukraine) und Russland, sowie in Deutschland durchgeführt werden.
  • Darüber hinaus sind die Beteiligung von französischer und polnischer Zivilgesellschaft und Veranstaltungen in diesen beiden Ländern möglich.
  • In Ausnahmen auch in Drittländern/weiteren Ländern.
  • Die Veranstaltungen müssen nicht gleichmäßig auf alle beteiligten Länder aufgeteilt werden.
Wer kann gefördert werden?Ausgeschlossen sind staatliche Stellen und wirtschaftliche Akteure.
Zugelassen sind nur deutsche Organisationen immer im Tandem mit zivilgesellschaftlichen Partnern in den Programmländern.
Sind bestimmte Ausgabenarten von der Förderung ausgeschlossen?
Nein
Gibt es Vorgaben zu Bewilligungszeiträumen?Ja: In der Regel werden jährliche, in ausführlich und schlüssig begründeten Fällen auch überjährige (max. 3 Jahre) Vorhaben gefördert.
Gibt es Vorgaben zur Bewilligungshöhe?Ja: Mindestantragssumme pro Jahr 50.000 EUR
Gibt es Vorgaben zur Finanzierungsform und -art?Nein
Gibt es zeitliche Vorgaben für die Antragstellung?Ja: Interessenten können in der Regel im August/September vor Beginn des Förderjahres auf einer eigens dazu eingerichteten Webseite Projektideen einreichen. Nach deren Bewertung und Einschätzung der Förderaussichten und entsprechender Aufforderung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) können anschließend formelle Förderanträge zu Beginn des Förderjahres eingereicht werden.
Gibt es andere Regelungen zur Antragstellung?
Nein
Kontakt zur Antragstellungoepr@bfaa.bund.de
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