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Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland (ÖPR-Programm)
Das ÖPR-Programm unterstützt seit 2014 die Zivilgesellschaften in den Programmländern (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau, Russland und Ukraine) dabei, ihre Rolle als demokratische Akteure wahrzunehmen und die Transformationsprozesse in den Programmländern aktiv mitzugestalten.
Um Freiheit, Sicherheit und Wohlstand in unserer unmittelbaren Nachbarschaft und damit auch in der EU und in Deutschland zu fördern, unterstützt die Bundesregierung im Rahmen des ÖPR-Programms Maßnahmen zum Auf- und Ausbau nachhaltiger zivilgesellschaftlicher Kooperationsstrukturen zwischen demokratischen, nichtstaatlichen Akteurinnen und Akteuren aus Deutschland einerseits und den Programmländern andererseits.
Das Programm ist gekennzeichnet von der Schaffung langfristiger Kooperationen, einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe und einer gleichberechtigten Aufgabenverteilung zwischen den Projektpartnern in Deutschland und den Programmländern. Das Programm umfasst die gesamte Bandbreite der kulturellen und bildungspolitischen Projektarbeit.
Alle Projekte müssen mindestens eines der übergeordneten Ziele verfolgen:
- Pluralismus und Resilienzen stärken – um Meinungs- und Medienvielfalt zu unterstützen und FIMI (Foreign Information Manipulation and Interference) zu bekämpfen.
- Wertediskurse und Menschenrechte fördern – um das gegenseitige Verständnis zu vertiefen.
- Zukunftsperspektiven und demokratische Transformation unterstützen – um Demokratien zu stärken, Korruption zu bekämpfen und eine Annäherung an die EU zu unterstützen.
- Dialog und Annäherung unterstützen – vertrauensbildende Maßnahmen, um perspektivisch Regionalkonflikte zu überwinden.
Länderspezifische Schwerpunkte für die Förderung 2027 sind:
- Armenien/Aserbaidschan: Projektvorschläge zur grenzüberschreitenden Förderung des Versöhnungsprozesses auf (zivil-)gesellschaftlicher Ebene.
- Armenien: Projektvorschläge zur weiteren Unterstützung der EU-Annäherung Armeniens.
- Belarus: Förderung der unabhängigen Medienlandschaft im Exil sowie Eigenständigkeit der belarussischen Sprache und Kultur.
- Georgien: Projektvorschläge zur Unterstützung einer pluralistischen und resilienten Zivilgesellschaft und Medienlandschaft sowie zur Bekämpfung von Desinformation.
- Ukraine: Projektvorschläge, die zu den Zielen der deutsch-ukrainischen Kultursaison 2027/2028 beitragen.
Gibt es eine Förderrichtlinie oder ein Förderkonzept? Falls ja, mit welcher Geltungsdauer? | Ja: Förderkonzept |
| Sind bestimmte Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen? | Ja: Maßnahmen mit Beteiligung staatlicher Stellen der Programmländer |
| Sind Ausgaben für Evaluationen zuwendungsfähig? | Ja |
| Wo kann gefördert werden? Gibt es geographische Einschränkungen? |
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| Wer kann gefördert werden? | Ausgeschlossen sind staatliche Stellen und wirtschaftliche Akteure. Zugelassen sind nur deutsche Organisationen immer im Tandem mit zivilgesellschaftlichen Partnern in den Programmländern. |
| Sind bestimmte Ausgabenarten von der Förderung ausgeschlossen? | Nein |
| Gibt es Vorgaben zu Bewilligungszeiträumen? | Ja: In der Regel werden jährliche, in ausführlich und schlüssig begründeten Fällen auch überjährige (max. 3 Jahre) Vorhaben gefördert. |
| Gibt es Vorgaben zur Bewilligungshöhe? | Ja: Mindestantragssumme pro Jahr 50.000 EUR |
| Gibt es Vorgaben zur Finanzierungsform und -art? | Nein |
| Gibt es zeitliche Vorgaben für die Antragstellung? | Ja: Interessenten können in der Regel im August/September vor Beginn des Förderjahres auf einer eigens dazu eingerichteten Webseite Projektideen einreichen. Nach deren Bewertung und Einschätzung der Förderaussichten und entsprechender Aufforderung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) können anschließend formelle Förderanträge zu Beginn des Förderjahres eingereicht werden. |
| Gibt es andere Regelungen zur Antragstellung? | Nein |
| Kontakt zur Antragstellung | oepr@bfaa.bund.de |