Honorarkonsuln sind zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig. Honorarkonsuln werden dort ernannt, wo die Einrichtung einer berufskonsularischen Vertretung zu aufwendig wäre (z.B. wegen der Größe des Amtsbezirks) aber wegen der Zahl der ansässigen oder durchreisenden Deutschen eine örtliche Anlaufstelle sinnvoll ist.
Deutsche Honorarkonsuln üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung im Gastland haben sie gute Kontakte, sind mit den örtlichen Verhältnissen besonders vertraut und können daher Deutschen in Not wertvolle Hilfe leisten.