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Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst
Angesichts der signifikant verschärften sicherheitspolitischen Bedrohungslage in Europa infolge des russischen Angriffskriegs richtet sich die Bundeswehr noch konsequenter auf die Landes- und Bündnisverteidigung aus. Dazu schafft die Bundeswehr die erforderlichen Strukturen, auch zur Erfüllung der NATO-Planungen zur Verteidigung des Bündnisses. Der Neue Wehrdienst stellt ein zentrales Element dieser Entwicklung dar.
Der Neue Wehrdienst dient vor allem zum Aufwuchs der Reserve, gleichzeitig soll die aktive Truppe davon profitieren, gerade im Bereich der Mannschaften. Die Bundeswehr soll angesichts der sicherheitspolitischen Lage in Europa zur Landes- und Bündnisverteidigung bis 2035 einschließlich der Reserve Personal von insgesamt 460.000 Soldatinnen und Soldaten umfassen.
Antworten auf die häufigsten Fragen
Wie verändert das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz die zuletzt 2011 geänderten Regeln zur Wehrpflicht?
Wesentliche Neuerungen sind die Einführung einer modernen Wehrerfassung und Wehrüberwachung. Die Wehrerfassung wird durch einen Online-Fragebogen an alle 18-Jährigen in Deutschland lebenden deutschen Staatsangehörigen erfolgen. Männer müssen, Frauen und Personen eines anderen Geschlechts können diesen ausfüllen. Im Rahmen der Wehrüberwachung werden die Daten nach einer Wehrdienstzeit regelmäßig aktualisiert.
Wichtiger Teil der Wehrerfassung ist die „Musterung“. Eine Musterung ist eine Untersuchung zur Feststellung der Wehrdienstfähigkeit und Verwendungsmöglichkeit. Es ist vorgesehen, dass die Musterung innerhalb eines Tages abgeschlossen sein wird und das Musterungsergebnis feststeht.
Es ist geplant, zunächst diejenigen ärztlich zu untersuchen, die ihre Bereitschaft für eine freiwillige Wehrdienstleistung bekundet haben und die nach Auswertung der Fragebögen dazu geeignet erscheinen. Ab Mitte 2027 ist eine flächendeckende Musterung in deutschlandweit 24 Musterungszentren vorgesehen.
Die Wehrpflicht gilt für Männer ab dem vollendeten 18. Lebensjahr und bleibt im Grundgesetz fest verankert (Artikel 12a GG). Die seit 1. Juli 2011 bestehende Aussetzung der verpflichtenden Einberufung zur Ableistung des Grundwehrdienstes im Frieden bleibt ebenfalls erhalten. Allerdings wird diese nicht nur, wie bisher, durch die Feststellung des Spannungs- und Verteidigungsfalls aufgehoben. Diese kann auch bei Bedarf, sofern die sicherheitspolitische Lage dies erforderlich macht und nicht genügend Personal gewonnen wird, durch eine neue Gesetzgebung wieder aufleben.
Weitere Informationen: Neuer Wehrdienst der Bundeswehr: Ablauf, Dauer, Bedingungen
Ich möchte freiwilligen Wehrdienst leisten. Unter welchen Bedingungen kann ich das?
Der freiwillige Wehrdienst bietet Männern und Frauen die Möglichkeit, im militärischen Bereich staatsbürgerliche Verantwortung zu übernehmen und sich ein persönliches Bild von der Bundeswehr zu machen, ohne sich als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit ab einer Dienstzeit von einem Jahr zu verpflichten.
Der freiwillige Wehrdienst beginnt mit Verpflichtungszeiten von mindestens 6 Monaten und kann bis zu 5 Monate verlängert werden.
Grundvoraussetzungen sind, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 17 Jahre alt sind, die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und für den Dienst in den Streitkräften geeignet sind.
Weitere Informationen sowie Fragen und Antworten zum Wehrdienst finden Sie auf:
www.bundeswehrkarriere.de oder www.bundeswehr.de.
Ich habe eine oder mehrere Staatsangehörigkeiten neben der deutschen – muss ich nun in meinen anderen Heimatstaat Wehrdienst leisten und betrifft mich der Neue Wehrdienst?
Ob die Aussetzung der Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes in Deutschland in den Staaten mit weiterhin bestehender Wehrpflicht zur Einberufung führt, muss ebenso wie die Anerkennung des Bundesfreiwilligendienstes als Wehrersatz bei den zuständigen Wehrbehörden des jeweiligen Staates erfragt werden.
Der Neue Wehrdienst betrifft alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, unabhängig von einer weiteren Staatsangehörigkeit.
Ich bin Deutscher und lebe ständig im Ausland – bekomme ich einen Fragebogen?
Für die Zeit des ständigen Auslandsaufenthalts ruht die Wehrerfassung, d. h. es werden keine Fragebögen an ständig im Ausland lebende Deutsche verschickt und es besteht demzufolge keine Verpflichtung, einen Fragebogen zu beantworten. Bei Rückkehr ins Inland werden die Wehrpflichtigen nacherfasst und erhalten dann möglicherweise einen Fragebogen.
Ich will in der Armee eines anderen Landes Wehrdienst leisten, was muss ich beachten?
Deutsche (Männer und Frauen), die freiwillig in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie auch besitzen, eintreten, ohne zuvor eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle erhalten zu haben, verlieren nach § 28 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) automatisch kraft Gesetzes ihre deutsche Staatsangehörigkeit. Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Entscheidung über Anträge auf Zustimmung nach § 28 StAG dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr in Köln übertragen.
Seit dem 06.07.2011 gilt die Zustimmung als erteilt für Deutsche, die zugleich die Staatsangehörigkeit von
- Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU),
- Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA),
- Mitgliedstaaten der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) oder
- Staaten der Länderliste nach § 41 Abs. 1 der Aufenthaltsverordnung
besitzen und in einem dieser Staaten Wehrdienst leisten (Erlass des BMVg vom 21.6.2011; Bundesanzeiger Nr. 98 vom 5. Juli 2011 S. 2379).
Auskünfte in Einzelfällen gibt neben der zuständigen deutschen Auslandsvertretung das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr und zum Bundesfreiwilligendienst das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Was bedeutet die Aussetzung der Verpflichtung zum Ableisten des Grundwehrdienstes für den Zivildienst? Was ist der Bundesfreiwilligendienst?
Mit der Aussetzung der Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes besteht keine Notwendigkeit für einen Ersatzdienst. Demzufolge wurde der Zivildienst ebenfalls faktisch ausgesetzt.
Zeitgleich wurde ein Bundesfreiwilligendienst eingeführt, der - ergänzend zum Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) und zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) - möglichst viele Menschen für ein soziales Engagement und den Einsatz für die Allgemeinheit gewinnen soll. Der Bundesfreiwilligendienst steht Männern und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen. Eine Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst, der auch Ausländerinnen und Ausländern offensteht (s.u.), ist in sozialen Einrichtungen, aber auch in anderen Bereichen wie Umweltschutz, Sport und Kultur im Inland möglich und hat eine Regeldauer von einem Jahr.
Weitere Informationen finden Sie auf:
https://freiwillig-ja.de/
Besteht die Möglichkeit, den Bundesfreiwilligendienst im Ausland durchzuführen?
Der Bundesfreiwilligendienst kann nur in Deutschland absolviert werden. Es gibt jedoch andere Formate, die im Ausland durchgeführt werden können. Für Angebote, Freiwilligendienste im Ausland zu leisten, finden Sie Informationen auf https://www.bundes-freiwilligendienst.de/ausland/.
Können Ausländerinnen und Ausländer am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen?
Auch Ausländerinnen und Ausländer können am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der sie zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Freiwilligen aus dem Ausland kann grundsätzlich auch speziell für die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19c des Aufenthaltsgesetzes und § 14 der Beschäftigungsverordnung erteilt werden.