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Längerfristige Aufenthalte: Studium, Schulbesuch, Sprachkurs und Ausbildung
Nationale Aufenthalte von über 90 Tagen sind unter anderem für die Teilnahme an Sprachkursen, den Schulbesuch oder die Absolvierung eines Studiums oder Berufsausbildung möglich.
Studium
Ausländer können für ihr Studium an einer Hochschule ein Visum und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Dazu müssen sie sich zunächst erfolgreich an einer deutschen Hochschule bewerben und über ausreichende Mittel zur Sicherung ihres Lebensunterhalts für das erste Jahr des Studiums verfügen. Während des Studiums können ausländische Studierende in begrenztem Umfang arbeiten und so Geld für den Lebensunterhalt hinzuverdienen.
Nähere Informationen über Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Chancen eines Studiums in Deutschland finden Sie hier: www.study-in-germany.de
Die Zulassung zu einem Studium an einer Universität kann auch mit einem studienvorbereitenden Sprachkurs oder dem Besuch eines Studienkollegs verbunden werden.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann bis zu 18 Monate nach einem Arbeitsplatz, an dem eine qualifizierte Beschäftigung ausgeübt wird, in Deutschland gesucht werden.
Sprachkurs und Schulbesuch
Wer nicht studieren will oder zunächst für das Studium Deutschkenntnisse erlangen will, kann für die Teilnahme an einem isolierten Deutsch-Intensivkurs eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Ebenso ist es möglich, für einen höchstens einjährigen Schüleraustausch nach Deutschland zu kommen oder auch dauerhaft zum Schulbesuch – in der Regel ab der 9. Klassenstufe – einzureisen.
Ausbildung
Weltweit beispielhaft ist das duale Berufsbildungssystem. Auch Ausländern steht diese Möglichkeit in Deutschland grundsätzlich offen. Allerdings ist dafür neben dem Ausbildungsplatz die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, die im Rahmen des Visumverfahrens eingeholt wird. Ein Aufenthalt zu einer schulischen Ausbildung, beispielsweise an einer Berufsfachschule, einem Berufskolleg oder einer Fachakademie, ist ebenfalls möglich.
Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Alle, die in Deutschland in ihrem erlernten Beruf arbeiten wollen, müssen zunächst ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen. Informationen dazu sind auf der Webseite des Informationsportals der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu finden. Weitere Informationen zu ausländischen Hochschulabschlüssen finden sich zudem auf der Webseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
Falls die Anerkennungsstelle festgestellt hat, dass noch weitere Fachkenntnisse oder auch Sprachkenntnisse erforderlich sind, können diese während eines Aufenthaltes in Deutschland erworben werden. Der Aufenthalt zur Absolvierung dieser Maßnahmen kann bis zu drei Jahren betragen und anschließend noch um maximal 18 Monate zur Suche eines Arbeitsplatzes verlängert werden. Während des Aufenthaltes ist eine Erwerbstätigkeit in einem bestimmten Rahmen gestattet, für die ggf. die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eingeholt werden kann.
Weitere Informationen
Umfassende Informationen für ausländische Studierende und junge Wissenschaftler, die sich für einen Studien- bzw. Forschungsaufenthalt in Deutschland interessieren.
Mit einem Sperrkonto können Sie im Visumsantragsverfahren ausreichend finanzielle Mittel nachweisen.
Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland für Studierende vor der Einreise