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Längerfristige Aufenthalte: Studium, Schulbesuch, Sprachkurs und Ausbildung

06.12.2022 - Artikel

Nationale Aufenthalte von über 90 Tagen sind unter anderem für die Teilnahme an Sprachkursen, den Schulbesuch oder die Absolvierung eines Studiums oder Berufsausbildung möglich.

Studium

Ausländer können für ihr Studium an einer Hochschule ein Visum und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Dazu müssen sie sich zunächst erfolgreich an einer deutschen Hochschule bewerben und über ausreichende Mittel zur Sicherung ihres Lebensunterhalts für das erste Jahr des Studiums verfügen. Während des Studiums können ausländische Studierende in begrenztem Umfang arbeiten und so Geld für den Lebensunterhalt hinzuverdienen.

Nähere Informationen über Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Chancen eines Studiums in Deutschland finden Sie hier: www.study-in-germany.de

Falls die Zulassung an einer Universität nicht direkt möglich ist, kann zur Studienvorbereitung auch ein Studienkolleg oder ein Sprachkurs besucht werden.

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann bis zu 18 Monate nach einem Arbeitsplatz, zu dessen Ausübung der Studienabschluss befähigt, in Deutschland gesucht werden.

Sprachkurs und Schulbesuch

Wer nicht studieren will, kann auch für die Teilnahme an einem Deutsch-Intensivkurs eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Ebenso ist es möglich, für einen höchstens einjährigen Schüleraustausch nach Deutschland zu kommen oder auch dauerhaft zum Schulbesuch – in der Regel ab der 9. Klassenstufe – einzureisen.

Ausbildung

Weltweit beispielhaft ist das duale Berufsbildungssystem. Auch Ausländern steht diese Möglichkeit in Deutschland grundsätzlich offen. Allerdings ist dafür neben dem Ausbildungsplatz die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Diese wird im Visumverfahren eingeholt. Auch die Einreise zu schulischen Ausbildungen ist möglich.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Alle, die in Deutschland in ihrem erlernten Beruf arbeiten wollen, müssen zunächst ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen. Informationen dazu sind auf der Webseite des Informationsportals der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu finden. Weitere Informationen zu ausländischen Hochschulabschlüssen finden sich zudem auf der Webseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.

Falls die Anerkennungsstelle festgestellt hat, dass noch weitere Fachkenntnisse oder auch Sprachkenntnisse erforderlich sind, können diese während eines Aufenthaltes in Deutschland erworben werden. Der Aufenthalt zur Absolvierung dieser Maßnahmen kann bis zu 18 Monaten betragen und anschließend noch um maximal ein Jahr zur Suche eines Arbeitsplatzes verlängert werden. Während des Aufenthaltes ist eine Erwerbstätigkeit in einem bestimmten Rahmen gestattet, auch hierfür kann im Rahmen des Visumverfahrens die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eingeholt werden.

Weitere Informationen

Umfassende Informationen für ausländische Studierende und junge Wissenschaftler, die sich für einen Studien- bzw. Forschungsaufenthalt in Deutschland interessieren.

Mit einem Sperrkonto können Sie im Visumsantragsverfahren ausreichend finanzielle Mittel nachweisen.

Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland für Studierende vor der Einreise

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