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Der Sprachendienst des Auswärtigen Amts

31.07.2024 - Artikel

Der Sprachendienst des Auswärtigen Amts nimmt zentral die fremdsprachlichen Aufgaben für das Auswärtige Amt, das Bundeskanzleramt, das Bundespräsidialamt und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten wahr. Für außenpolitisch relevante Veranstaltungen steht er auch dem Bundestag zur Verfügung.

Innerhalb des Auswärtigen Amts übt der Sprachendienst die Fachaufsicht über alle Sprachendienste der deutschen diplomatischen und berufskonsularischen Auslandsvertretungen aus und berät diese in allen Fragen des Dolmetschens, Übersetzens und der Terminologie sowie der Sprachfortbildung.

Fachbereiche des Sprachendienstes

Der Sprachendienst ist in fünf Fachbereiche gegliedert: Dolmetschdienst; Übersetzungsdienst; Übersetzungsdienst für völkerrechtliche Verträge; IT, Terminologie- und Dokumentationsdienst sowie Sprachlernzentrum. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sprachendienstes sind in bis zu fünf Fachbereichen tätig.

Dolmetschdienst

Europäisches Parlament - Dolmetschkabine
Europäisches Parlament - Dolmetschkabine© dpa

Aufgabe der Dolmetscherinnen und Dolmetscher ist es, bei Gesprächen, Verhandlungen und Konferenzen im In- und Ausland, an denen das Auswärtige Amt, das Bundeskanzleramt oder das Bundespräsidialamt beteiligt ist, die sprachliche Verständigung zu gewährleisten. Dazu zählen Besuche ausländischer Politikerinnen und Politiker in Deutschland, Besuchsreisen deutscher Politikerinnen und Politiker ins Ausland sowie die Organisation und Durchführung der Dolmetschung bei internationalen Konferenzen (z. B. im Rahmen der G7 oder G20, der OSZE oder des Berliner Prozesses zum westlichen Balkan). Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher in der Zentrale und an den Auslandsvertretungen kommen in rund 50 Sprachen zum Einsatz.

Übersetzungsdienst

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Fachbereichs fertigen schriftliche Übersetzungen, beispielsweise von Reden des Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers oder der Bundesministerin des Auswärtigen. Außerdem werden zahlreiche Texte im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit übersetzt, etwa Pressemitteilungen für die Webseite des Auswärtigen Amts, Broschüren und Flyer, aber auch Korrespondenz mit den Repräsentanten fremder Staaten, Verbalnoten, Aide-Mémoires und Gesprächsunterlagen. Übersetzt wird aus und in ungefähr 50 Sprachen. Die Mehrzahl der Texte wird aus dem Deutschen in die Fremdsprachen übersetzt, vor allem ins Englische und die anderen VN-Sprachen.

Bei internationalen Konferenzen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Übersetzungsdienstes auch vor Ort als Konferenzübersetzerinnen und -übersetzer eingesetzt, z. B. zur Abfassung der G7- oder G20-Gipfeldokumente.

Übersetzungsdienst für völkerrechtliche Verträge

Die abschließende sprachliche Prüfung der zwei- und mehrseitigen völkerrechtlichen Verträge, an denen Deutschland als Vertragspartei beteiligt ist, findet in dem hierauf spezialisierten Fachbereich statt. Dabei steht im Fokus, dass die verbindlichen deutschen Wortlaute bzw. die amtlichen deutschen Übersetzungen mit der oder den Sprachfassungen der Vertragspartner übereinstimmen und den üblichen vertragssprachlichen Standards entsprechen. Ergebnis sind druckreife Fassungen, die für die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil II bestimmt sind.

Das Fachbereichsteam wirkt ferner an der Abstimmung der deutschen Wortlaute völkerrechtlicher Verträge mit den federführenden Bundesministerien und ggf. mit anderen deutschsprachigen Staaten bzw. der EU mit.

IT, Terminologie- und Dokumentationsdienst

Dieser Fachbereich stellt die für die Arbeit des Sprachendienstes unerlässlichen IT-Anwendungen wie Übersetzungsspeicher und terminologische Datenbanken zur Verfügung. Seine Kernaufgabe ist jedoch das terminologische Arbeiten: Neben Recherchen für Dolmetscheinsätze und Übersetzungen werden hier beispielsweise die deutschen Namen fremder Staaten für den amtlichen Gebrauch festgelegt und das Erstellen der fremdsprachigen Organigramme des Auswärtigen Amts koordiniert. Überdies wirkt dieser Fachbereich bei der Normungsarbeit verschiedener DIN-Ausschüsse mit.

Terminologisches Informationsangebot

Sprachlernzentrum

Ein wichtiges Instrument der Außenpolitik sind ausgezeichnete Sprach- und Kulturkenntnisse. Die Beschäftigten des Auswärtigen Amts benötigen für ihren Einsatz sowohl in der Zentrale als auch an den Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland und in multilateralen Kontexten herausgehobene Sprach- und Kulturkenntnisse. Die hierfür erforderlichen sprachlichen, landeskundlichen und interkulturellen Vorbereitungen plant und realisiert das Sprachlernzentrum. Hier werden – auf die besonderen Bedürfnisse des Auswärtigen Amts zugeschnitten – Sprachtrainings in über 70 Sprachen angeboten sowie Vorbereitungsseminare zu einzelnen Ländern und Kulturen durchgeführt.

Internationale Beziehungen

Der Sprachendienst unterhält vielfältige internationale Beziehungen: Neben der Zusammenarbeit mit internationalen Berufsverbänden wie der AIIC (Association Internationale des Interprètes de Conférence) und universitären Ausbildungsstätten sowie der aktiven Mitarbeit bei HINTS (Vereinigung der Leiter internationaler Dolmetschdienste) und in der KÜDES (Konferenz der Übersetzungsdienste europäischer Staaten) bestehen auch regelmäßige Austauschkontakte mit den Sprachendiensten anderer Staaten wie zum Beispiel Frankreich und USA sowie mit den Übersetzungsdiensten des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission. Auch in ISO-Gremien ist der Sprachendienst vertreten.

Association Internationale des Interprètes de Conférence (AIIC)

Konferenz der Übersetzungsdienste europäischer Staaten (KÜDES)

Weitere Informationen

In einem Interview gibt Antonio Reda, ehemaliger Leiter des Sprachendienstes, Auskunft darüber, welche Anforderungen an Übersetzer und Dolmetscher im Auswärtigen Amt gestellt werden und wo die Herausforderungen und Reize ihrer Tätigkeit liegen.

(Auszug aus „Traumberufe mit Fremdsprachen - Anforderungen für den Berufseinstieg“ von Ulrike Beyler, Verlag Redline Wirtschaft, ISBN 978-3-636-01581-5; Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von Redline Wirtschaft)

Der Sprachendienst des Auswärtigen Amts verfügt über so manche außergewöhnliche sprachliche Begabung. Emil Krebs, der bis zu seinem Tod im Jahr 1930 im Auswärtigen Amt arbeitete, hält jedoch alle Rekorde: Im Laufe seines Lebens erlernte er 68 Sprachen. 25 Jahre war er als Diplomat und Dolmetscher in China auf Posten, anschließend für mehr als 10 Jahre in Berlin, wo er unter anderem Japanisch, Finnisch, Chinesisch und Arabisch übersetzte.

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