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Syrien: Politisches Porträt
Im Dezember 2024 kam es nach langjährigem Bürgerkrieg zum Sturz des Assad-Regimes. Die neue Übergangsregierung, gestützt von oppositionellen und islamistischen Kräften, rief einen Reformprozess aus. Zentrale Ziele sind die Erarbeitung einer neuen, dauerhaften Verfassung, der Wiederaufbau staatlicher Institutionen und der öffentlichen Infrastruktur, sowie perspektivisch die Durchführung freier Wahlen.
Die syrische Übergangsverfassung (“Constitutional Declaration”) wurde am 13. März 2025 von der Übergangsregierung unter Präsident Ahmed al-Sharaa erlassen. Sie ersetzt die bisherige Verfassung von 2012 und legt die Grundlagen für eine fünfjährige Übergangsphase. Syrien ist laut Übergangsverfassung ein präsidial-republikanischer Staat mit starker Zentralregierung, der administrativ in 14 Gouvernements unterteilt ist. Der Islam gilt als Hauptquelle der Gesetzgebung, der Präsident muss muslimischen Glaubens sein.
Die Bevölkerung Syriens umfasst nach Schätzungen rund 22 Millionen Menschen. Etwa 87% der Bevölkerung sind Muslime, davon rund 74 % sunnitischer und etwa 13%–16% schiitischer Herkunft, insbesondere Alawiten und Ismailiten. Christen machen etwa 10% der Bevölkerung aus, hinzu kommen kleinere Gruppen wie die Drusen, Jesiden und Aleviten. Zu den ethnischen Gruppen zählen neben arabischen Mehrheiten auch rund 10% Kurden sowie kleinere Gruppen wie Turkmenen, Assyrer, Tscherkessen und Armenier. Seit dem Sturz Assads gibt es in Syrien Vorfälle von gezielter ethnisch-konfessioneller Gewalt, bei der beispielsweise zwischen dem 7. und 9. März 2025 rund 1500 Alawiten im Küstengebiet getötet wurden, was die politischen Herausforderungen im Land verdeutlicht.
Die kurdisch verwaltete Region im Nordosten Syriens („Autonome Verwaltung von Nord- und Ostsyrien“, DAANES), in der etwa 15 % der Bevölkerung leben, hat die Übergangsverfassung bislang nicht anerkannt. Nach langen Verhandlungen wurde im März 2025 ein Abkommen geschlossen, das den Kurden weitgehende Selbstverwaltungsrechte zusichert. Eine dauerhafte Machtteilhabe-Regelung soll Teil der neuen Verfassung werden. Die kurdischen Verwaltungen sind bis auf weiteres geschäftsführend im Amt.
Die ersten gesamtstaatlichen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen sollen spätestens im Frühjahr 2030 stattfinden. Ziel der Übergangsregierung ist es, bis dahin eine neue Verfassung unter breiter gesellschaftlicher Beteiligung zu verabschieden. Die Umsetzung republikanischer Strukturen, der Schutz von Minderheiten und der Wiederaufbau Syriens bleiben zentrale Herausforderungen für die kommenden Jahre.