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Syrien: Politisches Porträt
Im Dezember 2024 kam es nach langjährigem Bürgerkrieg zum Sturz des Assad-Regimes. Die neue Regierung, gestützt von oppositionellen und islamistischen Kräften, rief einen Reformprozess aus. Zentrale Ziele sind die Erarbeitung einer neuen, dauerhaften Verfassung, der Wiederaufbau staatlicher Institutionen und der öffentlichen Infrastruktur und die Erholung der Wirtschaft.
Die syrische Übergangsverfassung (“Constitutional Declaration”) wurde am 13. März 2025 von der Übergangsregierung unter Präsident Ahmed al-Sharaa erlassen. Sie ersetzt die bisherige Verfassung von 2012 und legt die Grundlagen für eine fünfjährige Übergangsphase. Syrien ist laut Übergangsverfassung ein präsidial-republikanischer Staat mit starker Zentralregierung, der administrativ in 14 Gouvernements unterteilt ist. Der Islam gilt als Hauptquelle der Gesetzgebung, der Präsident muss muslimischen Glaubens sein.
Die Bevölkerung Syriens umfasst nach Schätzungen rund 22 Millionen Menschen. Etwa 87% der Bevölkerung sind Muslime, davon rund 74 % sunnitischer und etwa 13%–16% schiitischer Herkunft, insbesondere Alawiten und Ismailiten. Christen machen etwa 10% der Bevölkerung aus, hinzu kommen kleinere Gruppen wie die Drusen, Jesiden und Aleviten. Zu den ethnischen Gruppen zählen neben arabischen Mehrheiten auch rund 10% Kurden sowie kleinere Gruppen wie Turkmenen, Assyrer, Tscherkessen und Armenier. Das friedliche Zusammenleben aller ethnischen Gruppen ist eine der großen Herausforderungen des politischen Übergangs in Syrien.
Die ersten gesamtstaatlichen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen sollen spätestens im Frühjahr 2030 stattfinden. Ziel der Übergangsregierung ist es, bis dahin eine neue Verfassung unter breiter gesellschaftlicher Beteiligung zu verabschieden. Der Aufbau repräsentativer und vom Vertrauen der Bevölkerung getragener Institutionen, der Schutz von Minderheiten und der Wiederaufbau Syriens bleiben zentrale Herausforderungen für die kommenden Jahre.