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Namibia: Politisches Porträt
Gemäß seiner Verfassung ist Namibia eine Präsidialdemokratie mit Mehrparteiensystem, freien Wahlen, garantierten Grundrechten, unabhängiger Justiz und Pressefreiheit. Das Parlament hat zwei Kammern: Die Nationalversammlung umfasst 96 nach dem Verhältniswahlrecht gewählte Abgeordnete sowie acht durch den Staatspräsidenten ernannte Mitglieder ohne volles Stimmrecht. Der Nationalrat hat 42 Mitglieder: Jede der 14 Regionen entsendet drei gewählte Regionalräte. Die Nationalversammlung hat in der Gesetzgebung die entscheidende Rolle, der Nationalrat überwiegend beratende Funktion. Der Präsident besitzt umfassende Exekutivbefugnisse. Die Verfassung begrenzt seine Amtszeit auf zwei Amtsperioden von je fünf Jahren.
Namibia wird aktuell mit großen wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert: Die Arbeitslosenquote beträgt insgesamt über 30 %, die Jugendarbeitslosigkeit sogar 50 %. Das Land weist das zweihöchste Einkommensgefälle der Welt auf.
Weitere Informationen
Namibia ist Kooperationsland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Mehr dazu beim Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: