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Liechtenstein: Politisches Porträt
Das Fürstentum Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage.
Das Parlament als Volksvertretung und das Fürstenhaus, vertreten durch den Landesfürsten, sind die gesetzgebenden Gewalten in Liechtenstein. Bei Uneinigkeit zwischen diesen entscheidet eine Volksabstimmung.
Das Parlament -der Landtag- hat seinen Sitz in der Hauptstadt Vaduz und wird alle vier Jahre vom Volk gewählt. Es besteht aus 25 Parlamentariern, davon 7 weiblich (28%).
Liechtenstein ist Mitglied der UNO und des Europäischen Wirtschaftraums.
Als oberstes Regierungsziel wird die Nachhaltigkeit bezogen auf die Gesellschaft, die Wirtschaft, die Finanzen und das Staatswesen definiert.