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Politisches Porträt
Als kleinster Staat der Welt (0,4 km²) und mit rund 800 Einwohnern verfügt der Vatikan über eine spezifische Staatsstruktur. Als Oberhaupt der katholischen Kirche wird dem Papst traditionell Völkerrechtssubjektivität zuerkannt. Heiliger Stuhl und der Staat der Vatikanstadt sind trotz der umgangssprachlichen Gleichsetzung zwei unterschiedliche Völkerrechtssubjekte, an deren Spitze jeweils der Papst steht.
Die vatikanische Staatsbürgerschaft wird nur auf Zeit verliehen, solange eine Funktion beim Heiligen Stuhl wahrgenommen wird (z.B. Schweizer Gardisten, im Vatikan oder in Rom lebende Kardinäle, wenige dauerhaft im Vatikan lebende Einwohner sowie die päpstlichen Gesandten und Nuntien). Die Amtssprache ist Italienisch, bei offiziellen Verlautbarungen Latein, im diplomatischen Schriftverkehr Französisch und Englisch. Mit den Lateranverträgen (1929) mit dem damaligen Königreich Italien wurde der Staat der Vatikanstadt (Stato della Città del Vaticano) geschaffen, der dem Völkerrechtssubjekt Heiliger Stuhl eine auch territoriale Unabhängigkeit garantiert
Seither gilt auch der Staat der Vatikanstadt als souveräner und nach internationalem Recht anerkannter und unabhängiger Staat. Der Papst ist somit das Staatsoberhaupt, der die Regierungsgeschäfte durch verschiedene Gremien und Institutionen ausübt.
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