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Politisches Porträt

07.03.2024 - Artikel

Als Oberhaupt der katholischen Kirche wird dem Papst traditionell Völkerrechtssubjektivität zuerkannt. Mit den Lateranverträgen (1929) mit dem damaligen Königreich Italien wurde der Staat der Vatikanstadt (Stato della Città del Vaticano) geschaffen, der dem Völkerrechtssubjekt Heiliger Stuhl eine auch territoriale Unabhängigkeit garantiert. Seither gilt auch der Staat der Vatikanstadt als souveräner und nach internationalem Recht anerkannter, unabhängiger Staat. Heiliger Stuhl und der Staat der Vatikanstadt sind trotz der umgangssprachlichen Gleichsetzung zwei unterschiedliche Völkerrechtssubjekte, an deren Spitze jeweils der Papst steht. Als Staatsoberhaupt übt er die Regierungsgeschäfte durch verschiedene Gremien und Institutionen aus.

Die vatikanische Staatsbürgerschaft wird nur auf Zeit verliehen, solange eine Funktion beim Heiligen Stuhl wahrgenommen wird (z.B. Schweizer Gardisten, im Vatikan oder in Rom lebende Kardinäle, wenige dauerhaft im Vatikan lebende Einwohner sowie die päpstlichen Gesandten und Nuntien). Amtssprache ist Italienisch, bei offiziellen Verlautbarungen Latein, im diplomatischen Schriftverkehr Französisch und Englisch.

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