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Eswatini: Politisches Porträt

22.12.2021 - Artikel

Das Königreich Eswatini ist eine absolute Monarchie. 2006 trat eine neue Verfassung in Kraft, mit der die bis dahin unbegrenzten Befugnisse des Königs formal beschränkt, die Aufteilung in drei getrennte Gewalten wieder vorgenommen und ein einklagbarer Grundrechtekatalog eingeführt wurden.

König Mswati III. verfügt als Staatsoberhaupt weiterhin über exekutive, legislative und judikative Macht. Formal übt jedoch das Parlament die legislative Gewalt aus.

Das Parlament besteht aus dem „House of Assembly“ (Unterhaus) mit maximal 76 Abgeordneten (derzeit 73 gewählte oder vom König ernannte Abgeordnete) und dem Senat (Oberhaus) mit 30 Mitgliedern (20 vom König ernannt, 10 vom Unterhaus per Wahl bestimmt). Politische Parteien dürfen an Wahlen nicht teilnehmen.

Dem Wahlprozess liegt das sog. „Tinkundhla“-System zu Grunde. Die „Tinkundhla“ sind Wahlkreise, die traditionellen administrativen Einheiten entsprechen. Der Erfolg eines Kandidaten hängt vom Wohlwollen der traditionellen Führer im jeweiligen Wahlkreis ab.

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