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Aserbaidschan: Politisches Portrait
Aserbaidschan ist ein säkularer Staat mit einer muslimischen Bevölkerungsmehrheit. Es herrscht ein im regionalen Vergleich bemerkenswertes Maß an Religionsfreiheit und religiöser Toleranz.
Die Verfassung räumt dem Präsidenten weitreichende Vollmachten ein. Der Präsident ernennt und entlässt den Ministerpräsidenten und die Minister, die allein ihm verantwortlich sind. Er ist dem Parlament (Milli Mejlis) gegenüber nicht verantwortlich.
Internationale Wahlbeobachtungsmissionen stellten bei vergangenen Wahlen Unregelmäßigkeiten in allen Phasen des Wahlprozesses fest und kritisierten den Mangel an echtem demokratischen Wettbewerb. Die Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit unterliegen erheblichen Einschränkungen. Die Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen (NROen) ist deutlich erschwert. Menschenrechtsaktivisten führen Listen von aus politischen Gründen Inhaftierten in zwei- bis dreistelliger Zahl.
Aserbaidschan ist Mitglied des Europarats und Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention. Darüber hinaus ist Aserbaidschan Mitglied der Organisation der Turkstaaten und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS).
In Aserbaidschan leben mehrere Hunderttausend Binnenvertriebene aus Karabach und den umliegenden, 1993 von Armenien besetzten aserbaidschanischen Gebieten. Eine Rückkehr der ersten Binnenvertriebenen in die im Zuge des Krieges im Herbst 2020 wiedererlangten Gebiete in Karabach hat begonnen.
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