Ein Antrag auf ein nationales Visum wurde abgelehnt. Was kann ich tun?
Gegen einen ablehnenden Bescheid im Visumverfahren kann der Antragsteller schriftlich bei der Auslandsvertretung remonstrieren, das heißt, eine Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Die Auslandsvertretung wird den Visumantrag in diesem Fall erneut prüfen, ggf. sind die zuständigen inländischen Behörden erneut zu beteiligen. Aufgrund der Teilnahme an einem Pilotprojekt zur Gewinnung zusätzlicher Kapazitäten für die Visabearbeitung sind Remonstrationen bis einschließlich des 30.06.2025 nicht möglich an den Visastellen in China, Ghana, Indien, Indonesien, Marokko, Nigeria, Russland, Thailand, Türkei, Tunesien und Vietnam.
Die Remonstration muss, wenn im Bescheid nichts anderes angegeben ist, innerhalb eines Jahres erfolgen. Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes werden Remonstrationen chronologisch nach Eingang bearbeitet. Die Bearbeitungszeiten können daher mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Kann auch nach der erneuten Prüfung nicht festgestellt werden, dass der Antragsteller die Visumerteilungsvoraussetzungen erfüllt, so werden dem Antragsteller die für die Ablehnung seines Antrages ausschlaggebenden Gründe nochmals in einem Remonstrationsbescheid schriftlich mitgeteilt.
Gegen diesen Bescheid kann der Antragsteller beim Verwaltungsgericht Berlin Klage erheben.
Gegen den ursprünglichen ablehnenden Bescheid kann auch direkt vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage erhoben werden, also ohne vorherige Remonstration. Die Klage muss, wenn im Bescheid nicht anders angegeben, innerhalb eines Jahres erhoben werden. Auskünfte im Visumverfahren dürfen aus Datenschutzgründen nur dem Antragsteller selbst oder einer von ihm schriftlich bevollmächtigten Person erteilt werden.