Ich plane eine Flugreise und muss dabei auf einem deutschen Flughafen umsteigen. Benötige ich dazu ein Visum?
Für die große Mehrzahl ausländischer Reisender gilt das sogenannte „Transitprivileg“: Wenn beim Zwischenstopp auf einem deutschen Flughafen der internationale Transitbereich nicht verlassen wird und das Endreiseziel in einem Land außerhalb des Schengen-Raums liegt, wird für den Transitaufenthalt kein Visum benötigt.
Wenn während des Transitaufenthaltes allerdings eine Einreise in den Schengen-Raum erforderlich wird (z. B. bei einem Terminalwechsel, wenn die Reiseroute hintereinander über zwei Flughäfen im Bereich der Schengener Staaten führt oder wenn das Endreiseziel im Schengen-Raum liegt), sind eventuelle Visumerfordernisse zu beachten und in die Reiseplanungen mit einzubeziehen. Die Visumbeantragung sollte mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf vor dem geplanten Reisebeginn erfolgen!
Nur die nachfolgend genannten fünf deutschen Flughäfen verfügen über einen internationalen Transitbereich, der ein Umsteigen ohne formelle Einreise in das Schengen-Gebiet ermöglicht:
- Frankfurt/Main
- München
- Hamburg (zeitlich befristet von 4.30 Uhr bis 23.30 Uhr)
- Düsseldorf (zeitlich befristet von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr) und vorherige Anmeldepflicht des Beförderungsunternehmens bei den mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden (Bundespolizei)
- Berlin-Brandenburg
Für die Staatsangehörigen der folgenden Länder gilt das Transitprivileg nicht, d. h. beim Transit über einen deutschen Flughafen ist in jedem Fall ein Flughafentransitvisum (Visumkategorie „A“) erforderlich:
Afghanistan
Äthiopien
Bangladesch
Eritrea
Ghana
Indien
Iran
Irak
Jordanien*
Kongo (Demokratische Republik)
Kuba
Libanon
Mali
Nigeria
Pakistan
Somalia
Sri Lanka
Sudan
Südsudan
Syrien
Türkei*
* für diese Länder gelten bestimmte Ausnahmebestimmungen
Ausnahmen vom Erfordernis eines Flughafentransitvisums:
- Inhaber gültiger Visa und nationaler Aufenthaltstitel der EU- und Schengen-Staaten
- Inhaber bestimmter nationaler Aufenthaltstitel der folgenden Staaten: Andorra, Japan, Kanada, San Marino, Vereinigte Staaten von Amerika
- Inhaber gültiger Visa der EWR-Staaten (EU-Staaten und Island, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz) sowie Japan, Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika ausgestellter Visa.
- Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigen Unionsbürgern (Ehe-/Lebenspartner, Kinder, Enkel unter 21 Jahren. Eltern und Großeltern, sofern sie vom Unionsbürger unterhalten werden.)