Ich lebe im Ausland und bin der Meinung, noch Deutscher zu sein, kann dies aber nicht beweisen? Was nun?
In dieser Situation empfiehlt sich nach Beratung durch die zuständige Auslandsvertretung die Einleitung eines Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahrens, in dem die Abstammung bis zu den Großeltern oder falls erforderlich bis zu weiteren Generationen zurückverfolgt wird. Dieses Verfahren wird bei Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, vom Bundesverwaltungsamt durchgeführt.
Ausführliche Informationen zum Feststellungsverfahren finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts.
Deutsche Auslandsvertretungen
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