Ein Antrag auf Schengenvisum (Besuchervisum) wurde abgelehnt. Wie kann ich weiter vorgehen?
Der Bescheid, mit dem ein Visumantrag von einer Auslandsvertretung abgelehnt wird, enthält die für die Ablehnung ausschlaggebenden Gründe sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Gegen einen ablehnenden Bescheid kann der Antragsteller innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Berlin Klage erheben.
Auskünfte im Visumverfahren dürfen aus Datenschutzgründen nur dem Antragsteller selbst oder einer von ihm schriftlich bevollmächtigten Person erteilt werden.