Ich bin deutscher Staatsangehöriger, lebe mit meinem ausländischen Ehepartner (nicht Unionsbürger) in einem EU-Land und möchte mit diesem nach Deutschland ziehen. Benötigt mein Ehepartner ein Visum?
Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner nach Deutschland zurückkehren, nachdem Sie selbst in einem anderen EU-Mitgliedstaat Freizügigkeitsrechte nach dem AEUV-Vertrag wahrgenommen haben (sog. „Rückkehrfälle“), gilt für Ihren Ehepartner das Gemeinschaftsrecht. Ob Ihr Ehepartner ein Visum benötigt oder nicht, können Sie hier nachlesen. Die dort dargelegten Grundsätze gelten in diesem Fall gleichermaßen.
Wenn jedoch kein grenzüberschreitender Bezug gegeben ist, unterliegt Ihr Ehepartner wie sonstige Ausländer den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes.
Bei weiteren Fragen sollten Sie sich direkt an die zuständige deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Aufenthaltsland wenden sowie die Hinweise auf deren Webseite einsehen.