Die Einführung biometrischer Merkmale in Reisedokumenten beruht auf Absprachen innerhalb der Europäischen Union - nach und nach werden alle Mitgliedsstaaten der EU ihre Pässe mit entsprechenden Speicherchips ausstatten, auf denen Fingerabdrücke und andere biometrische Merkmale gespeichert werden.
Die bordeauxroten deutschen Reisepässe enthalten in der Deckelinnenseite einen Speicherchip, auf dem die Personendaten, das Passfoto und die Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert sind. Erkennbar ist ein solcher „ePass“ (elektronischer Pass) an dem kleinen, goldenen ICAO-Symbol im unteren Bereich des Passeinbands.
Wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen, müssen Sie biometrische Passbilder vorlegen, die besondere Anforderungen erfüllen. Weitere Informationen zu den Passbildanforderungen für die ePässe finden Sie unter nachfolgenden Links:
Passbild-Schablone für Erwachsene und Kinder ab 10 Jahren
Passbild-Schablone für Kinder bis 10 Jahren
Durch das Erfordernis der Fingerabdruckerfassung ist eine postalische Passbeantragung nicht mehr möglich. Jeder Antragsteller muss persönlich in der für ihn zuständigen Passbehörde (am inländischen Wohnort oder bei der führ ihn örtlich zuständigen deutschen Auslandsvertretung) vorsprechen. Die Abnahme und Speicherung der Fingerabdrücke geschieht durch Auflegen der beiden Zeigefinger auf ein Fingerabdrucklesegerät und dauert nur wenige Sekunden.
Alle Pässe, die vor dem 1.11.2007 ausgestellt wurden und daher nicht über gespeicherte Fingerabdrücke verfügen, behalten bis zu ihrem Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Mit der chipbasierten Aufnahme biometrischer Merkmale in Pässe ist ein zusätzliches Sicherheitselement eingeführt worden, das eine notwendige technische Weiterentwicklung der Fälschungssicherheit darstellt. Biometrie in Pässen ermöglicht eine maschinell gestützte Überprüfung der Identität des Reisenden an der Grenze. Die auf dem Chip gespeicherten Daten sollen die Grenzbehörden in die Lage versetzen, auch bei äußeren Veränderungen zweifellos festzustellen, ob die Person, die den Pass vorzeigt, auch diejenige ist, für die der Pass ursprünglich ausgestellt wurde. Das Reisen mit einem falschen oder fremden Pass wird dadurch deutlich erschwert.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Inneres.