Wo und wie erhalte ich die Legalisation zu meiner deutschen Urkunde?
Die Legalisation wird in Deutschland von der zuständigen Auslandsvertretung des Landes vorgenommen, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Üblicherweise wird zu diesem Zweck eine Vorbeglaubigung der Urkunde durch deutsche Stellen verlangt, gelegentlich auch eine weitere Beglaubigung, die als Endbeglaubigung (oder auch als Überbeglaubigung) bezeichnet wird. Auf der nachfolgend eingestellten Seite können Sie sich unter „Deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung im Ausland“ hierüber informieren.