Wird mein ausländischer Abschluss in Deutschland anerkannt?
Für die Anerkennung von Abschlüssen und Studienleistungen zum Zweck des Hochschulzugangs und des Zugangs zu weiterführenden Studien sind die deutschen Hochschulen zuständig. Für die dortige Bewertung ausländischer Hochschulzugangsqualifikationen gibt die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz (KMK) länderspezifische Empfehlungen heraus. Diese können in der ZAB-Datenbank (Rubrik „Zeugnisbewertungen“) eingesehen werden.
Die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise für die Aufnahme eines Berufes obliegt den Anerkennungsstellen in dem deutschen Bundesland, in welchem ein Bewerber seinen Wohnsitz hat oder nehmen möchte. Das von der Bundesregierung beschlossene „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“, das am 1. April 2012 in Kraft getreten ist, erleichtert die Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Das Bundesgesetz weitet die Ansprüche auf Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen im Zuständigkeitsbereich des Bundes beträchtlich aus und schafft möglichst einheitliche und transparente Verfahren; u.a. bringt es den Rechtsanspruch auf ein Bewertungsverfahren für die rund 350 nicht reglementierten Berufe (Ausbildungsberufe im dualen System nach dem Berufsbildungsgesetz und im Handwerk) mit sich. Mehr darüber finden Sie auf der Seite „Anerkennung in Deutschland“ des Bundesinstituts für Berufsbildung, in der ZAB-Datenbank (in der Rubrik „Dokumente“ bzw. „Zuständige Stellen in Deutschland“) und auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Im Übrigen stellt die ZAB seit dem 4. Januar 2010 kostenpflichtig auch Zeugnisbewertungen (keine Anerkennung) für private Antragsteller auf der Grundlage der so genannten Lissabon-Konvention aus. Nähere Informationen über Inhalte und den möglichen Verwendungszweck der Bescheinigung sowie das Antragsformular finden Sie auf der Webseite der KMK.
Ausführliche Informationen zur Anerkennung ausländischer Schul- und Hochschulabschlüsse im akademischen und beruflichen Bereich finden Sie auf der Webseite der ZAB der Kultusministerkonferenz.