Welche Unterlagen sind erforderlich, um meine im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschland registrieren zu lassen?
Zum Nachweis einer im Ausland geschlossenen Ehe dient die ausländische Heiratsurkunde.
Ausländische Heiratsurkunden werden von den deutschen Behörden oder Gerichten oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Abhängig vom Land, in dem Sie geheiratet haben, müssten Sie bei Ihrem deutschen Standesamt zusätzlich zur Heiratsurkunde meist noch eine sog. Legalisation oder eine sog. Apostille vorlegen. Informationen zum Verfahren, wie Sie eine solche Echtheitsbestätigung beschaffen können, finden Sie im nachfolgend eingestellten Link.
Außerdem wird von deutschen Behörden und Gerichten meist eine Übersetzung von fremdsprachigen Urkunden gefordert. Diese Übersetzung soll nach Möglichkeit von einem deutschen öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefertigt werden.
Ob eine im Ausland gefertigte Übersetzung in Deutschland verwendet werden kann, entscheidet die jeweilige Behörde in eigenem Ermessen.
Übersetzungen zu fertigen, gehört nicht zu den üblichen Aufgaben einer deutschen Auslandsvertretung. Die Konsularbeamten können jedoch die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung bestätigen, wenn sie die Landessprache hinreichend beherrschen. Die Auslandsvertretung entscheidet selbst, ob sie diese Dienstleistung anbieten kann oder auf die Dienste der öffentlich beeidigten Übersetzer verweisen muss.