Wir als Eltern sind beide nicht deutsche Staatsangehörige, leben aber seit vielen Jahren in Deutschland. Kann unser Kind die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?
Seit dem 01.01.2000 kann ein Kind durch Geburt in Deutschland auch dann die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wenn kein Elternteil deutsch ist, das sogenannte Geburtsortsprinzip oder auch Ius-Soli-Prinzip (§ 4 Abs. 3 StAG). Voraussetzung dafür ist, dass ein Elternteil seit fünf Jahren in Deutschland rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Kinder, die nach Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetzes am 27.06.2024 geboren sind, müssen sich nicht mehr entscheiden, ob sie die deutsche oder die andere durch Geburt erworbene Staatsangehörigkeit behalten wollen. Gleiches gilt für alle Personen, die vor dem 27.06.2024 durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und deren Optionsverfahren am 27.06.2024 noch nicht abgeschlossen war. Die sog. Optionspflicht, vormals § 29 StAG, entfällt mit dem Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz.
Bitte wenden Sie sich für eine weitere Beratung an die für Ihren Wohnort zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde bzw. bei Wohnsitz im Ausland an das Bundesverwaltungsamt (www.bva.bund.de) oder Ihre zuständige Auslandsvertretung.