Ich bin Ausländer und möchte in Deutschland arbeiten. Welche Möglichkeiten gibt es?
Für qualifizierte Angehörige auch aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes gibt es zahlreiche Möglichkeiten auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Ob Sie diese bereits ergreifen können, können Sie mithilfe des Quick-Check herausfinden.
Sie dürfen eine Beschäftigung in Deutschland grundsätzlich nur ausüben, wenn ihr Aufenthaltstitel es erlaubt.
Akademikerinnen und Akademiker mit einem in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss können die „Blaue Karte EU“ beantragen. Ob diese für Sie infrage kommt, erfahren Sie hier.
Auch für beruflich Qualifizierte, z.B. Pflegefachkräfte, gibt es zahlreiche Möglichkeiten zur Arbeitsaufnahme, Ausbildung oder Anerkennung der im Ausland erworbener Berufsqualifikationen.
Weiterführende Informationen zu dem Thema finden Sie auf der Website www.anerkennung-in-deutschland.de.
Arbeitsplatzsuche in Deutschland
Seit dem 1. August 2012 gibt es für Hochschulabsolventen, die über einen deutschen, in Deutschland anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss verfügen, die Möglichkeit zur Einreise zur Arbeitsplatzsuche. Mit dem Visum zur Arbeitsplatzsuche ist ein Aufenthalt von bis zu sechs Monaten möglich, um sich eine Arbeit zu suchen. Neben dem Hochschulabschluss ist lediglich ein Nachweis über die Lebensunterhaltssicherung für den geplanten Zeitraum des Aufenthaltes nachzuweisen. Während der Zeit der Arbeitsplatzsuche ist die Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit nicht zulässig.
Wie erhalte ich ein Arbeitsvisum?
Auch die Internetseite des Bundesministeriums des Innern bietet umfangreiche Informationen:
Zuwanderung ist Zukunft
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellt ebenfalls Informationen auf seiner Webseite zur Verfügung:
Arbeiten in Deutschland als Nicht-EU-Bürger
Ebenfalls hilfreiche Informationen finden Sie auf der Webseite der Arbeitsagentur:
Migration Check
sowie unter:
Make it in Germany