Welche Sprachzertifikate werden im Visumverfahren akzeptiert?
Als Beleg deutscher Sprachkenntnisse können nur Sprachzertifikate anerkannt werden, die auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der Association of Language Testers in Europe (ALTE) beruhen.
Dies trifft derzeit für Zertifikate folgender Anbieter – unabhängig vom Prüfungsort – zu:
- Goethe-Institut e.V.,
- telc GmbH,
- Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD),
- TestDaF-Institut e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum; Sprachprüfungsniveau erst ab Stufe „B2“ GER).
- ECL
In der Regel sollte das Prüfungsdatum nicht länger als ein Jahr zurück liegen. Sind einzelne Module wiederholt worden, gilt das Datum des ältesten bestandenen Moduls. Alle Prüfungen müssen bei demselben Anbieter abgelegt worden sein.
In Deutschland abgelegte Sprachprüfungen können dann anerkannt werden, wenn sie von einem der oben genannten Prüfungsanbieter oder einem ihrer Prüfungslizenznehmer durchgeführt wurden und die Sprachzeugnisse entsprechend ausgestellt wurden. Sprachzertifikate von anderen Sprachschulen, auch wenn sie über die Zulassung zur Durchführung von Integrationskursen verfügen, sind nicht anerkennungsfähig.
Davon ausgenommen sind Zeugnisse für Fachsprachenprüfungen, sofern diese von einem dafür zugelassenen Prüfinstitut ausgestellt wurden.