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Fragen und Antworten: Unterstützung bei der Ausreise aus Afghanistan

17.10.2022 - Artikel

Die Bundesregierung arbeitet weiter intensiv an Lösungen, um Menschen, für die Deutschland besondere Verantwortung trägt, bei der sicheren Ausreise aus Afghanistan zu unterstützen. Wie geht es jetzt konkret weiter?

Durch unsere militärischen Evakuierungsflüge konnten über 5.300 Menschen aus Kabul in Sicherheit gebracht werden. Seit Ende der militärischen Mission konnten zudem mit unserer Unterstützung über den Landweg und durch zivile Flüge über 18.000 Menschen, für die Deutschland besondere Verantwortung trägt, aus Afghanistan ausreisen. Diese Anstrengungen setzen wir fort.

Uns erreichen zahlreiche Anfragen, wie die Bundesregierung konkret bei der Ausreise aus Afghanistan unterstützt. Antworten dazu bieten wir in diesem Katalog von Fragen und Antworten (FAQ), der fortlaufend aktualisiert wird.

Unsere Bemühungen richten sich an deutsche Staatsangehörige, an Ortskräfte für deutsche Stellen sowie an von der Bundesregierung bereits identifizierte, besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen, für die eine Aufnahmeerklärung abgegeben wurde. Hinzu kommen die namentlich benannten Mitglieder der sogenannten Kernfamilie dieser Personen, in der Regel also ein Ehepartner sowie minderjährige, ledige Kinder, für die ebenfalls eine Aufnahmezusage vorliegt.

Die Bundesregierung bemüht sich derzeit, Absprachen insbesondere mit den Nachbarstaaten Afghanistans zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise zur Visumsbeantragung an einer deutschen Auslandsvertretung vor Ort zu gewähren. Bitte beachten Sie, dass der Grenzübertritt zu den Nachbarstaaten derzeit nur eingeschränkt bzw. nicht möglich ist und sich die Lage kurzfristig verändern kann. Bitte beachten Sie außerdem die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes –derzeit sind Einreisen in die Nachbarländer nur mit Pass und Visum möglich . Grundsätzlich gilt zudem: Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden.

Wir behalten auch Personen im Auge, die ihre Visumanträge zum Familiennachzug an den deutschen Auslandsvertretungen in Islamabad und Teheran stellen. Die Bundesregierung arbeitet an Verbesserungen für afghanische Familienangehörige bei der Bearbeitung von Visumanträgen.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung ein humanitäres Aufnahmeprogramm für Afghaninnen und Afghanen aufgesetzt. Alle Informationen hierzu finden Sie unter: Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan

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