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Teilnahme an der Bundestagswahl für Deutsche im Ausland

Briefwahl

Briefwahl, © colourbox

14.01.2025 - Artikel

Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Aufgrund der verkürzten Fristen bestehen für Deutsche im Ausland jedoch besondere Herausforderungen. Welche Schritte notwendig sind, erfahren Sie hier.

Kaum ein Land ist so reisefreudig wie Deutschland: Schätzungsweise leben zwischen drei und vier Millionen Deutsche im Ausland – sei es aus beruflichen Gründen, wegen der Familie oder anderer persönlicher Lebensentscheidungen. Vor allem nach Europa und Nordamerika, aber auch in andere Regionen der Welt zieht es deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.

Obwohl die Welt enger vernetzt ist als je zuvor, bringt das Leben im Ausland mitunter Herausforderungen mit sich – etwa bei der Teilnahme an deutschen Wahlen. Auch im Ausland lebende Deutsche haben das Recht, an der Bundestagswahl teilzunehmen. Die Wahl wird von der Bundeswahlleiterin in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie den lokalen Wahlbehörden organisiert. Eine Wahl in den deutschen Auslandsvertretungen sieht das Wahlrecht ausdrücklich nicht vor. Das Auswärtige Amt unterstützt aber die zuständigen Behörden, um eine möglichst reibungslose Wahlteilnahme zu gewährleisten.

Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl gelten in diesem Jahr jedoch verkürzte Fristen. Daher müssen Deutsche im Ausland, die an der Wahl teilnehmen möchten, einige wichtige Schritte beachten:

Eintragung ins Wählerverzeichnis

Die Teilnahme erfolgt für Deutsche im Ausland per Briefwahl. Eine persönliche Stimmabgabe in deutschen Auslandsvertretungen ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland müssen sich daher rechtzeitig ins Wählerverzeichnis ihrer zuständigen Gemeinde eintragen lassen. Dies ist in der Regel die Gemeinde, in der sie zuletzt gemeldet waren. Erstmals ist es in diesem Jahr für viele Deutsche im Ausland möglich, die Registrierung per E-Mail vorzunehmen, was den Prozess erheblich vereinfacht. Hierfür muss der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche ausgefüllt und an die zuständige Gemeinde übermittelt werden.

Besondere Regelungen gelten für Deutsche im Ausland, die zuvor nicht in Deutschland gemeldet waren. In diesem Fall ist zur Wahlteilnahme der Nachweis einer persönlichen Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland erforderlich. Der Antrag muss im Original übermittelt werden.

Knappe Fristen, lokale Herausforderungen und Sonderkuriere

Die Fristen sind bei vorgezogenen Wahlen besonders knapp bemessen. Noch bis zum 2. Februar 2025 können sich Deutsche im Ausland in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Der Versand der Wahlunterlagen durch die Gemeinden beginnt ab dem 4. Februar 2025.

Um sicherzustellen, dass die Wahlunterlagen schnellstmöglich wieder in Deutschland ankommen, öffnet das Auswärtige Amt den amtlichen Kurierweg und setzt Sonderkuriere ein, wo dies aufgrund der Postlaufzeiten oder der Unzuverlässigkeit des örtlichen Postsystems erforderlich ist. Häufig sind kommerzielle Expressdienste jedoch effizienter als der Umweg über die Auslandsvertretungen und die Kurierstelle des Auswärtigen Amtes in Berlin. Insbesondere in Europa und Nordamerika erweist sich der direkte Postweg oft als die bessere Option. Ob Ihre zuständige Auslandsvertretung den Kurierweg für den (Rück-)Versand der Wahlunterlagen öffnet, erfahren Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.

Alle Wahlunterlagen, die bis Donnerstag, den 20. Februar 2025, bei der Kurierstelle des Auswärtigen Amts eingehen, können noch rechtzeitig innerhalb Deutschlands weitergeleitet werden. Auch bis einschließlich Samstag, den 22. Februar 2025, wird das Auswärtige Amt per Kurier eintreffende Wahlbriefe noch in die Post geben.

Für alle im Ausland lebenden Deutschen gilt: Eine frühzeitige Anmeldung und Rücksendung der Wahlunterlagen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihre Stimme zählt.

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