Stehe ich auf einer Aufnahmeliste, und wenn ja, auf welcher? Wie wird damit nun weiter verfahren?
Für Ortskräfte sind weiterhin die ehemaligen bzw. bisherigen Arbeitgeber zuständig. Ortskräfte, denen bisher noch nicht die beabsichtigte Aufnahme mitgeteilt wurde, setzen sich hierzu mit ihrem früheren Arbeitgeber in Verbindung, sofern das Beschäftigungsverhältnis nicht bereits vor 2013 endete. Für die Kommunikation mit ehemaligen Ortskräften, die eine Gefährdungsanzeige gestellt haben, arbeitet das Auswärtige Amt mit einem externen Dienstleister zusammen, der die Domain @threatno.org verwendet. Über diesen externen Dienstleister werden u.a. die erforderlichen Daten abgefragt.
Diejenigen Afghaninnen und Afghanen, etwa aus Zivilgesellschaft, Medien, Kultur und Wissenschaft, denen die Bundesregierung aus Gründen der besonderen individuellen Gefährdung eine Aufnahme in Deutschland zugesagt hat, werden vom Auswärtigen Amt über einen Dienstleister mit einer E-Mail mit der Domain @vaoffice.org aktiv kontaktiert und informiert, wenn für Sie eine Aufnahmeerklärung vorliegt. Die Mitteilung der Aufnahmeerklärung ist die Grundlage für die weitere Kommunikation mit dem Dienstleister, die sodann über die E-Mail-Adresse info@vaoffice.org erfolgt. Bitte kontaktieren Sie diese E-Mailadressen nicht von sich aus. Sie werden kontaktiert, wenn eine Aufnahmeerklärung vorliegt.