Was ist mit Afghaninnen und Afghanen mit gültigem Aufenthaltstitel für Deutschland?
Afghanische Staatsangehörige, die bereits über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen, können mit diesem nach Deutschland einreisen. Für die Einreise von afghanischen Staatsangehörigen in Nachbarstaaten oder Drittstaaten sind dabei die die jeweiligen Einreisebestimmungen dieser Staaten zu beachten. Sollte Ihr Aufenthaltstitel bald ablaufen, wenden Sie sich bitte zeitnah an die für Sie zuständige Ausländerbehörde.
Sollte der Aufenthaltstitel abgelaufen sein, können sich afghanische Staatsangehörige an unsere Auslandsvertretungen in Islamabad oder Neu Delhi wenden, um ein Visum zur Wiedereinreise zu beantragen.