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Soll ich mich auf dem Landweg in ein Nachbarland aufmachen?
FAQ
Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden. Die Bundesregierung bemüht sich derzeit, Absprachen insbesondere mit den Nachbarstaaten Afghanistans zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise vor Ort zu gewähren. Wir werden zu solchen Absprachen in den Reise- und Sicherheitshinweisen der jeweiligen Länder informieren. Bitte beachten Sie, dass der Grenzübertritt zu den Nachbarstaaten derzeit nur eingeschränkt bzw. nicht möglich ist und sich die Lage kurzfristig verändern kann. Einschränkungen bestehen insbesondere auch für Fälle, in denen nicht deutsche Familienangehörige gemeinsam mit deutschen Staatsangehörigen die Grenze übertreten wollen.
Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg Nachbarstaaten erreichen, können dort nach Ankunft von unseren Auslandsvertretungen konsularische Unterstützung erhalten. Konsularische Unterstützung bei Reisebewegungen innerhalb Afghanistans kann nicht gewährleistet werden.
Ortskräfte mit der Absicht in ein Nachbarland auszureisen, teilen dies bitte ihren früheren Arbeitgebern mit. Für das Visumverfahren für Personen, denen die Bundesregierung die Aufnahme erklärt hat, ist ausschließlich die Deutsche Botschaft Islamabad zuständig. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für Pakistan.
Grundsätzlich gilt zudem: Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden.
Vor Ausreise nach Pakistan ist eine Absprache mit dem Dienstleister unbedingt erforderlich.
Diejenigen Afghaninnen und Afghanen, etwa aus Zivilgesellschaft, Medien, Kultur und Wissenschaft, denen die Bundesregierung eine Aufnahme in Deutschland zugesagt hat, werden im Auftrag des Auswärtigen Amts von einem externen Dienstleister kontaktiert und über ihre Aufnahmeerklärung und die nächsten Schritte informiert. Für das Visumverfahren für Personen, denen die Bundesregierung die Aufnahme erklärt hat, ist ausschließlich die Deutsche Botschaft Islamabad zuständig. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für Pakistan.
Vor Ausreise nach Pakistan ist eine Absprache mit dem Dienstleister unbedingt erforderlich.