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Hilfe für die vom Krieg betroffenen Menschen in der Ukraine und ihren Nachbarländern

28.04.2022 - FAQ

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine trifft vor allem die ukrainische Bevölkerung. Viele Menschen, Unternehmen und Bündnisse in Deutschland möchten Menschen in der Ukraine und auf der Flucht unterstützen. Die Hilfs- und Spendenbereitschaft ist groß. Damit Hilfe auch wirken kann, muss sie bedarfsgerecht und zielgenau geleistet werden.

Mit den folgenden Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen möchten wir Ihrem Engagement eine Orientierung geben.

FAQ

Viele Menschen nehmen Anteil an der Situation in der Ukraine, die Hilfs- und Spendenbereitschaft ist groß.

Die betroffenen Akteure haben mit Unterstützung des EU-Katastrophenschutzverfahrens (UCPM) und der Vereinten Nationen tragfähige Strukturen aufgebaut, die die Koordinierung und Durchführung einer bedarfsgerechten Humanitäre Hilfe sicherstellen.

Grundsätzlich unterstützt die Bundesregierung weiterhin den Appell, statt Sachspenden wann immer möglich Geld an etablierte Hilfsorganisationen zu spenden, die sich bereits in der Ukraine engagieren. Auch über die Spendennetzwerke Aktion Deutschland Hilft oder das Aktionsbündnis Katastrophenhilfe sind Spenden möglich. Mit dem Kennwort „Nothilfe Ukraine“ kommen die Spenden den Menschen in der Ukraine zugute.

Weitere Informationen zur Förderungswürdigkeit sowie einem verantwortungsvollen Umgang mit Spendenmitteln finden Sie auf der Seite des Deutschen Zentralinstitutes für soziale Fragen (www.dzi.de).

Die Bundesregierung selbst nimmt keine privaten Spenden für die Weiterleitung in die Ukraine entgegen. Informationen zu Annahmestellen für private Sachspenden zur Weiterleitung in Krisengebiete durch DB Schenker finden Sie hier.

Unaufgeforderte Sachspenden für die Menschen in der Ukraine und in den Nachbarländern sinnvoll zu koordinieren ist eine sehr schwierige und zeitaufwendige Aufgabe. Der Katastrophenschutzmechanismus der Europäischen Union, die Vereinten Nationen, die Rotkreuz-/Rothalbmondbewegung, etablierte Hilfsorganisationen und die Behörden der Nachbarländer sind vor Ort im Einsatz, um im direkten Kontakt mit betroffenen Organisationen und Menschen die Bedarfe zu erheben, zu priorisieren und Unterstützung zu koordinieren.

Sollten Sie eigene Sachspenden planen, berücksichtigen Sie bitte die folgenden Aspekte:

  • Prüfen Sie, inwiefern Sie in Ihrem Umfeld helfen können und Menschen bei ihrer Ankunft in Deutschland unterstützen können. Die Deutsche Stiftung Ehrenamt und Engagement stellt auf einer Überblickseite viele Hinweise bereit.
  • Organisation, Logistik und Transport von privaten Sachspenden müssen grundsätzlich von den jeweiligen Organisationen/Spendenden selbst geleistet werden. Das Auswärtige Amt führt selbst keine Transporte für Sachspenden durch. Wir können auch keine Zuschüsse zu Transportkosten anbieten.
  • OCHA ist zuständig für die zentrale Koordinierung der humanitären Partner in der Ukraine. OCHA ruft alle Organisationen, auch kleine oder private Initiativen, die im Land tätig sind, dazu auf, sich bei ihnen zu melden, um die landesweite Koordinierung der humanitären Hilfe sicherzustellen. Wichtige Informationen und Kontaktdaten finden sich hier.

Fahren sie nicht in die Ukraine! Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen, auch privat organisierten Transportfahrten in die Ukraine. Bitte gefährden Sie nicht sich und/oder andere Menschen. Eine Evakuierung aus der Ukraine durch deutsche Behörden ist nicht möglich.

Jegliche Hilfeleistung muss zielgenau und bedarfsgerecht erfolgen. Stellen Sie über Kontakt mit einem lokalen Partner (Stadt, Kirchengemeinde, Verein, Initiative, Nichtregierungsorganisation etc.) sicher, dass Sie über die konkreten aktuellen Bedarfe informiert sind, damit Ihre Hilfe auch wirklich ankommt. Bitte führen Sie eigene Transporte in die Nachbarländer und an die Grenzen der Ukraine nur durch, wenn Sie verbindliche Vereinbarungen mit einem Partner in der Ukraine oder dem Nachbarland hinsichtlich Übernahme und Weitertransport haben.

Hilfsgüter müssen angemessen verpackt sein, um nicht zu verschmutzen oder kaputt zu gehen. Ohne angemessene Verpackung ist die Verladung und Handhabung von Hilfsgütern stark erschwert bis unmöglich.

Es gelten besondere Bedingungen für Betäubungsmittel.

Das Auswärtig Amt fördert im Rahmen der humanitären Hilfe weltweit Projekte von Internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Organisationen ein umfassendes Qualitätsprofil durchlaufen haben. Die Förderung von Organisationen ohne Qualitätsprofil ist dem Auswärtigen Amt nicht möglich.

Das Auswärtige Amt koordiniert keine Transporte für private Hilfsinitiativen. Wir können auch keine Zuschüsse zu Transportkosten anbieten.

Für Transporte von Betäubungsmitteln in die Ukraine müssen die Ausführenden grundsätzlich zwei betäubungsmittelrechtliche Voraussetzungen erfüllen: Zum einen müssen Sie im Besitz einer Erlaubnis nach § 3 BtMG (Verkehrserlaubnis für Deutschland) sein, zum anderen benötigen Sie für jede einzelne Ausfuhr eine Ausfuhrgenehmigung nach § 11 BtMG.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 7. März 2022 eine Allgemeinverfügung erteilt, mit der Hilfsorganisationen und Krankenhäuser bestimmte Arzneimittel für die medizinische Versorgung der Zivilbevölkerung in der Ukraine schnell und unbürokratisch ausführen können. Dies betrifft insbesondere Betäubungsmittel der Anlage III zu § 1 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz. Mehr Informationen finden Sie hier.

Die Ausfuhr von Arzneimitteln, die keine Betäubungsmittel sind, bedarf keiner Ausfuhrgenehmigung. Dasselbe gilt für die Ausfuhr von Medizinprodukten.

Die Vereinten Nationen stellen Informationen zu Transport und Transit von Medizinprodukten mit Bestimmungsort Ukraine auf dem Logistics Cluster bereit.

DB Schenker hat in Köln, Hannover, München und Darmstadt Sammelstellen für Privatspenden für die Menschen in der Ukraine eröffnet. Die Spendensammlung ist Teil der Schienenbrücke für humanitäre Hilfsgüter in die Ukraine, die DB Schenker und DB Cargo gemeinsam eingerichtet haben. Die Spenden der Bürgerinnen und Bürger können an den unterschiedlichen Standorten abgegeben werden. Bitte informieren Sie sich vorab, welche Dinge aktuell gebraucht werden und wann diese vor Ort abgegeben werden können. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer des Deutschen Roten Kreuzes koordinieren vor Ort die Annahme und Vorsortierung der Spenden.

Lebensmittelunternehmen sollten sich direkt an das Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft wenden. Die Koordinierungsstelle dort bringt Spendenangebote und Bedarfe aus der Ukraine zusammen. Sie organisiert die Lieferung aus Deutschland an Hubs in Polen sowie die Abholung der Spenden durch ukrainische Behörden. Aktuell werden vorzugsweise Spenden von Unternehmen bearbeitet, die über eigene Logistikstrukturen verfügen. Informationen darüber, welche Lebensmittel benötigt werden und Kontaktadressen finden Sie hier.

Das polnische Gesundheitsministerium hat eine zentrale E-Mail-Adresse zur Koordination von medizinischer Hilfe für die Ukraine eingerichtet. Anfragen von Spendern - z.B. Pharma- und Medizintechnikunternehmen - können an die E-Mail-Adresse lekidlaukrainy@mz.gov.pl gesendet werden.

In enger Koordination mit dem Katastrophenschutzverfahren der Europäischen Union kann die Bundesregierung vereinzelt auch andere bedarfsgerechte Großspenden, z.B. von Unternehmen, in die laufenden staatlichen Unterstützungsmaßnahmen einbinden, oder dabei unterstützen, diese in die Mechanismen der etablierten Hilfsorganisationen überweisen.

Für Unternehmen besteht außerdem die Möglichkeit, sich an UN OCHA zu wenden. Informationen hierzu finden sich hier. Unternehmen sind aufgerufen, selbstständig zu prüfen, ob dieser Weg für sie in Frage kommt.

Zur Unterstützung der medizinischen Infrastruktur über internationale Organisationen in der Ukraine oder in Nachbarländern können sich Ärztinnen und Ärzte aus Deutschland auf der Internetseite der Bundesärztekammer registrieren.

Zertifizierte Psychologinnen und Psychologen, Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Sozialarbeiterinnen und -arbeiter mit Sprachkenntnissen in Russisch oder Ukrainischen können sich darüber hinaus für einen Einsatz bei der Internationalen Organisation für Migration (IOM) bewerben. Weitere Informationen hier.

Des Weiteren wird auf die regelmäßigen Stellenausschreibungen für medizinisches Fachpersonal bei international tätigen Hilfsorganisationen verwiesen.

Das Auswärtige Amt fördert im Rahmen der humanitären Hilfe weltweit Projekte von Internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen. Voraussetzung für eine Förderung von Nichtregierungsorganisationen ist, dass sie ein umfassendes Qualitätsprofil durchlaufen haben. Die Förderung von Nichtregierungsorganisationen ohne Qualitätsprofil ist dem Auswärtigen Amt nicht möglich. Mehr Informationen zu humanitären Förderungen durch das Auswärtige Amt finden Sie hier.


Die Servicestelle „Kommunen in der Einen Welt“ unterstützt deutsche Kommunen bei der Hilfegewährung an Kommunen in der Ukraine - auch im Rahmen von nicht-formalisierten Partnerschaften. Mehr Informationen und Hinweise zu Fördermitteln finden Sie hier.


Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) hat unter dem Titel „Ehrenamt hilft gemeinsam. Engagement für Geflüchtete aus der Ukraine“ eine Überblickseite veröffentlicht. Alle, die sich jetzt für Menschen aus der Ukraine hier in Deutschland einsetzen wollen, finden dort aktuelle Informationen der Bundesministerien, Landesregierungen sowie Angebote aus der Zivilgesellschaft - zu Möglichkeiten, sich zu engagieren, Spenden, Unterkunft, finanzieller Förderung, psychologischer Unterstützung und vielem mehr. Die Seite wird laufend erweitert und aktualisiert. Die DSEE ist auch Mitgründerin des koordinierenden zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Alliance4Ukraine“ und stellt auf ihrer Webseite Informations- und Beratungsangebote zur Verfügung.

Die Zentrale Ansprechstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sammelt private und gewerbliche Unterbringungsmöglichkeiten mit einer Platzkapazität von mehr als 100 Betten und leitet diese im Rahmen der laufenden Bund-Länder-Abstimmungen an die zuständigen Länderstellen weiter. Eine inhaltliche Prüfung oder Bewertung dieser Angebote durch die Behörden des Bundes erfolgt nicht. Die Zentrale Ansprechstelle des BAMF erreichen Sie unter: Zentrale-Ansprechstelle@bamf.bund.de.

Unterbringungsangebote mit einer Platzkapazität von weniger als 100 Betten richten Sie bitte an die Webseite www.germany4ukraine.de.

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