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Ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine

05.12.2022 - FAQ

FAQ

Aufgrund der aktuellen Lage können ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine Visa für Deutschland bei den Auslandsvertretungen in Nachbarstaaten der Ukraine beantragen. Dies gilt auch für ukrainische Staatsangehörige, die nicht über einen biometrischen Pass verfügen.

Unter www.germany4ukraine.de hat die Bundesregierung Informationsangebote eingerichtet.

Die Bearbeitung von Visumanträgen und Remonstrationen, die vor Schließung der Botschaft Kiew eingereicht wurden, ist bis auf weiteres ausgesetzt. Die bei Antragstellung abgegebenen Pässe wurden, soweit möglich, an die Antragstellenden zurückgesandt.

Bei den Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln in Charkiw, Czernowitz , Lemberg und Odessa können keine Visa beantragt werden.

Wenn Sie sich in Deutschland befinden, und die Trennung von Ihrer Familie oder der Verlust des Kontaktes aufgrund des aktuellen Konfliktes in der Ukraine geschah, wenden Sie sich bitte an den Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes. Webseite: www.drk-suchdienst.de / Telefonisch: 089 – 680 773 – 111.

Hier finden Sie diese Fragen und Antworten in ukrainischer und russischer Sprache:

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