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Was mache ich, wenn ich in einem Nachbarstaat bin?

01.09.2021 - FAQ

FAQ

Nach Ankunft in einem Nachbarstaat kann die zuständige deutsche Auslandsvertretung für deutsche Staatsangehörige, Ortskräfte und andere besonders Gefährdete sowie Mitglieder ihrer Kernfamilien Unterstützung leisten. Die betrifft die Unterstützung bei der Weiterreise und, wo erforderlich, die Ausstellung von Dokumenten, die für die Einreise nach Deutschland erforderlich sind sowie die Information der Bundesländer, um eine Zuteilung auf eine Erstaufnahmeeinrichtung sicherzustellen. Dafür ist es aber erforderlich, dass den Ortskräften und besonders Gefährdeten sowie ihren mitausreisenden Familienmitgliedern zuvor von der Bundesregierung die beabsichtigte Aufnahme mitgeteilt wurde. Bei Ortskräften erfolgt dies in der Regel durch den ehemaligen bzw. bisherigen Arbeitgeber, bei besonders Gefährdeten durch einen externen Dienstleister im Auftrag des Auswärtigen Amts.

Unsere Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten und der Region bieten auf ihren Webseiten dazu weiterführende Hinweise:

Grundsätzlich gilt, dass Ortskräfte und besonders Gefährdete, für die eine Aufnahmeerklärung vorliegt, an allen deutschen Auslandsvertretungen ein Visum beantragen können.

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