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Soll ich mich auf dem Landweg in ein Nachbarland aufmachen?

24.12.2021 - FAQ

FAQ

Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden. Die Bundesregierung bemüht sich derzeit, Absprachen insbesondere mit den Nachbarstaaten Afghanistans zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise vor Ort zu gewähren. Wir werden zu solchen Absprachen in den Reise- und Sicherheitshinweisen der jeweiligen Länder informieren. Bitte beachten Sie, dass der Grenzübertritt zu den Nachbarstaaten derzeit nur eingeschränkt bzw. nicht möglich ist und sich die Lage kurzfristig verändern kann. Einschränkungen bestehen insbesondere auch für Fälle, in denen nicht deutsche Familienangehörige gemeinsam mit deutschen Staatsangehörigen die Grenze übertreten wollen.

Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg Nachbarstaaten erreichen, können dort nach Ankunft von unseren Auslandsvertretungen konsularische Unterstützung erhalten. Konsularische Unterstützung bei Reisebewegungen innerhalb Afghanistans kann nicht gewährleistet werden.

Ortskräfte mit der Absicht in ein Nachbarland auszureisen, teilen dies bitte ihren früheren Arbeitgebern mit. Die Bundesregierung bemüht sich derzeit, Absprachen insbesondere mit den Nachbarstaaten Afghanistans zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise und gegebenenfalls zur Dokumentenbeantragung an einer deutschen Botschaft vor Ort zu gewähren. Bitte beachten Sie, dass der Grenzübertritt zu den Nachbarstaaten derzeit nur eingeschränkt bzw. nicht möglich ist und sich die Lage kurzfristig verändern kann. Bitte beachten Sie zudem die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes – derzeit sind Einreisen in die Nachbarländer nur mit Pass und Visum möglich.

Die Bundesregierung bemüht sich derzeit, Absprachen insbesondere mit den Nachbarstaaten Afghanistans zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise zur Visumbeantragung an einer deutschen Auslandsvertretung vor Ort zu gewähren. Bitte beachten Sie, dass der Grenzübertritt zu den Nachbarstaaten derzeit nur eingeschränkt bzw. nicht möglich ist und sich die Lage kurzfristig verändern kann. Bitte beachten Sie außerdem die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes –derzeit sind Einreisen in die Nachbarländer nur mit Pass und Visum möglich.

Grundsätzlich gilt zudem: Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden.

Diejenigen Afghaninnen und Afghanen, etwa aus Zivilgesellschaft, Medien, Kultur und Wissenschaft, denen die Bundesregierung eine Aufnahme in Deutschland zugesagt hat, werden im Auftrag des Auswärtigen Amts von einem externen Dienstleister kontaktiert und über ihre Aufnahmeerklärung (von einer Emailadresse mit der Domain @vaoffice.org) und die nächsten Schritte informiert. Die deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten können – vorbehaltlich einer Sicherheitsprüfung – schnell und unkompliziert Dokumente zur Einreise nach Deutschland ausstellen. Personen mit der Absicht in ein Nachbarland auszureisen, sollten dies dem Dienstleister mitteilen.

Die Bundesregierung bemüht sich derzeit, Absprachen insbesondere mit den Nachbarstaaten Afghanistans zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise zur Visumsbeantragung an einer deutschen Auslandsvertretung vor Ort zu gewähren. Bitte beachten Sie, dass der Grenzübertritt zu den Nachbarstaaten derzeit nur eingeschränkt bzw. nicht möglich ist und sich die Lage kurzfristig verändern kann. Bitte beachten Sie außerdem die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes –derzeit sind Einreisen in die Nachbarländer nur mit Pass und Visum möglich . Grundsätzlich gilt zudem: Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden.

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