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01.09.2021 - FAQ

FAQ

Deutsche Staatsangehörige, die sich weiterhin in Afghanistan aufhalten, werden dringend gebeten, sich unter https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/ zu registrieren. Deutsche Staatsangehörige, die Nachbar- oder Drittstaaten erreichen, können dort nach Ankunft von unseren Botschaften konsularische Unterstützung erhalten. Konsularische Unterstützung innerhalb Afghanistans kann aktuell nicht gewährleistet werden.

Ferner können sich deutsche Staatsangehörige an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts wenden: Telefon 030 5000 2000 oder Kontaktformular – in jedem Fall sollte aber die Registrierung unter https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/ erfolgen.

Für Ortskräfte sind weiterhin die ehemaligen bzw. bisherigen Arbeitgeber zuständig. Ortskräfte, die bisher noch kein Visum erhalten haben oder für die noch keine Aufnahmeerklärung abgegeben wurde, setzen sich hierzu mit ihrem früheren Arbeitgeber in Verbindung, sofern das Beschäftigungsverhältnis nicht bereits vor 2013 endete.

Für ehemalige Beschäftige im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts bedeutet das: Bitte kontaktieren Sie das Auswärtige Amt per Mail an okv@kabu.auswaertiges-amt.de.

Für andere Gruppen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zum Beispiel der Entwicklungszusammenarbeit oder der Bundeswehr, stehen die zuständigen Arbeitgeber (BMZ, BMVg, etc.) zur Verfügung, u.a.:

Für die Kommunikation mit ehemaligen Ortskräften, die eine Gefährdungsanzeige gestellt haben, arbeitet das Auswärtige Amt mit einem externen Dienstleister zusammen, der die Domain @threatno.org verwendet. Aufgabe des Dienstleisters ist es u.a. die erforderlichen Daten abzufragen und zusammenzustellen.


Ansprechpartner für die Ortskräfte von EU, NATO, internationalen Organisationen und von Drittstaaten bleiben weiterhin die Organisationen bzw. Drittstaaten, für die sie tätig waren.

Informationen zur Frage, ob Mitarbeiter lokaler Organisationen, die von Deutschland finanzierte Projekte umgesetzt haben, im Rahmen des Ortskräfteverfahrens berücksichtigt werden können, erhalten die Beschäftigten von ihrem früheren Arbeitgeber.

Diejenigen Afghaninnen und Afghanen, etwa aus Zivilgesellschaft, Medien, Kultur und Wissenschaft, denen die Bundesregierung eine Aufnahme in Deutschland zugesagt hat, werden ebenfalls bei der Ausreise unterstützt.

Für die Kommunikation mit den besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen arbeiten wir mit einem externen Dienstleister zusammen. Dies umfasst die Vorbereitung und Unterstützung bei der Ausreise aus Afghanistan und bei der Einreise nach Deutschland. Die Kommunikation mit dem Dienstleister erfolgt über die E-Mail-Adresse info@vaoffice.org. Wenn Gefährdete von dem Dienstleister angerufen werden, erfolgt dies ausschließlich auf Dari oder Paschtu. Telefonische Kontaktaufnahmen des Dienstleisters gehen von verschiedenen Rufnummern aus mehreren Ländern aus. Falls unklar ist, ob es sich bei einem Anrufer um den Dienstleister handelt, kann diesem auch eine E-Mailadresse mitgeteilt werden, um zu überprüfen, ob die Kontaktaufnahme dann von info@vaoffice.org aus erfolgt.

Die deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten können – vorbehaltlich einer Sicherheitsprüfung – schnell und unkompliziert Dokumente zur Einreise nach Deutschland ausstellen

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