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Auswärtiges Amt zur Ausschreibung neuer Wohneinheiten in Ost-Jerusalem

04.06.2019 - Pressemitteilung

Zu den Ausschreibungen für hunderte neue Wohneinheiten in zwei israelischen Siedlungen in Ost-Jerusalem erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts heute (04.06.):

Die jüngsten Ausschreibungen für neue Wohneinheiten in Siedlungen im besetzten Ost-Jerusalem laufen dem Ziel einer verhandelten Zwei-Staaten-Lösung klar zuwider.

Die Bundesregierung bekräftigt, dass sie alle einseitigen Schritte ablehnt, die eine Zwei-Staaten-Lösung gefährden. Dazu gehört auch der völkerrechtswidrige Siedlungsbau ebenso wie damit im Zusammenhang stehende Abrisse palästinensischer Strukturen im C-Gebiet.

Die Bundesregierung wird auch weiterhin in Einklang mit der Resolution 2334 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen keine einseitigen Änderungen der Linien vom 4. Juni 1967 anerkennen. Dies gilt auch für einseitige Schritte in Bezug auf Jerusalem, die nicht von Israel und den Palästinensern auf dem Verhandlungsweg vereinbart wurden.

Hintergrund:

Die israelische Landverwaltungsbehörde (“Land Authority”) hat am 30. Mai neue Ausschreibungen für bis zu 805 neue Wohneinheiten in den beiden Siedlungen in Ost-Jerusalem Ramot und Pisgat Zeev jenseits der sogenannte Grünen Linie veröffentlicht.

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