Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Auswärtiges Amt zur Einigung auf Wahlrechtsanpassungen in Georgien

10.03.2020 - Pressemitteilung

Anlässlich der Einigung der politischen Parteien in Georgien auf entscheidende Anpassungen des Wahlrechts sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes heute (10.03.):

Wir begrüßen, dass die politischen Kräfte in Georgien am Sonntag (08.03.) zu einer Vereinbarung gelangt sind, die den Weg zu einem breit akzeptierten Wahlsystem für die Parlamentswahlen im Oktober 2020 ebnet. Georgien geht damit in seiner erfolgreichen demokratischen Entwicklung einen weiteren guten Schritt.

Die Einigung ist das Ergebnis drei Monate langer Verhandlungen, die wir gemeinsam mit internationalen Partnern eng begleitet haben. Dass am Ende die Kompromissbereitschaft auf allen Seiten überwog, stimmt zuversichtlich.

Die Anpassungen des Wahlrechts, auf die sich die Parteien nun geeinigt haben, können einen wichtigen Beitrag zur weiteren Entwicklung des politischen Pluralismus und der Repräsentation verschiedener Ideen und Überzeugungen im politischen System leisten. Wir ermutigen alle Seiten, konstruktiv an der Umsetzung der vereinbarten Änderungen mitzuwirken, und dabei auch die Empfehlungen der OSZE/ODIHR-Wahlbeobachtungsmission 2018 zu berücksichtigen.

Hintergrund

Nachdem die aufgrund von Protesten in Georgien im Sommer 2019 von der Regierungspartei Georgischer Traum (GT) bereits für die Parlamentswahlen 2020 versprochene Einführung des vollen Verhältniswahlrechts (statt des bisher gemischten Systems) im November im Parlament gescheitert war, folgten erneute Proteste. Seit 30. November 2019 findet ein All-Parteien-Dialog statt, um einen von allen Seiten akzeptierten Kompromiss zum Wahlrecht für die Parlamentswahlen zu erzielen. Der deutsche Botschafter, der Leiter der EU-Delegation, der Vertreter des Europarats sowie die Geschäftsträgerin der amerikanischen Botschaft waren Fazilitatoren des Dialogprozesses. Nachdem der Oppositionspolitiker und ehemalige Bürgermeister von Tiflis, Gigi Ugulawa, am 10. Februar zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt wurde, wollte die Opposition den Prozess zunächst nicht weiterführen. Seit Ende Februar gab es jedoch wieder Gespräche, die am 8. März schließlich zu einer Vereinbarung führten. Sie sieht weiterhin gemischtes Wahlrecht vor, jedoch werden statt 73 von 150 künftig nur noch 30 Abgeordnete mit Direktmandat gewählt.

Schlagworte

nach oben