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Auswärtiges Amt zu den unzulässigen sogenannten „Wahlen“ in Georgiens Region Südossetien

10.04.2022 - Pressemitteilung

Zu den unzulässigen sogenannten „Wahlen“ in Georgiens Region Südossetien am 10.04.2022 erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts heute (10.04.):

Die Bundesregierung steht fest an der Seite Georgiens in Bezug auf die Souveränität und territoriale Integrität innerhalb der international anerkannten Grenzen. Wir erkennen weder den Verfassungs- noch den Rechtsrahmen der sogenannten „Präsidentschaftswahlen“ an, die am 10. April in der abtrünnigen georgischen Region Südossetien abgehalten wurden. Wir betrachten diese „Wahlen“ und ihr Ergebnis ebenso wie alle sonstige Entscheidungen der de-facto Behörden in Südossetien, die gegen die territoriale Integrität Georgiens verstoßen, als illegal.

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