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Auswärtiges Amt zur Wahl von Prof. Zimmermann in den VN-Menschrechtsausschuss
Zur Wahl von Prof. Dr. Andreas Zimmermann in den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts heute (29.08.):
Die Bundesregierung begrüßt die Wahl von Prof. Dr. Andreas Zimmermann in den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen. Wir freuen uns, dass mit ihm ein ausgewiesener Völkerrechtsexperte mit langjähriger praktischer Erfahrung in der völkerrechtlichen Beratung sowohl in Deutschland als auch auf internationaler Ebene im VN-Menschenrechtsausschuss mitwirken wird.
Der VN-Menschenrechtsausschuss ist das Gremium unabhängiger Experten, das über die Einhaltung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte wacht. Er ist das älteste der nach den internationalen Menschenrechtsverträgen eingesetzten Vertragsorgane.
Wir begrüßen sehr, dass nach dem Ausscheiden des bisherigen deutschen Mitglieds Prof. Dr. Anja Seibert-Fohr nun weiterhin ein deutscher Experte seinen Beitrag in diesem wichtigen Gremium leisten kann. Die in den Menschenrechtsverträgen eingesetzten internationalen Aufsichtsorgane zu unterstützen und zu stärken ist ein wichtiges Ziel der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung. Diesem Ziel, das Ansehen und die Autorität der Vertragsorgane noch zu erhöhen, dient auch die Benennung qualifizierter unabhängiger Expertinnen und Experten aus Deutschland.
Weitere Informationen über den VN-Menschenrechtsausschuss finden Sie unter: www.ohchr.org