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Menschenrechtsbeauftragte Kofler anlässlich der erneuten Vollstreckung der Todesstrafe in Japan

19.12.2017 - Pressemitteilung

Anlässlich der erneuten Vollstreckung der Todesstrafe in Japan erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, MdB Bärbel Kofler, heute (19.12.):


Mit Bestürzung habe ich von der jüngsten Vollstreckung der Todesstrafe in Japan erfahren. Am 19.12.2017 wurden in Japan zwei Menschen hingerichtet, darunter eine Person, die zur Tatzeit nach japanischem Recht noch minderjährig war. Seit Dezember 2012 sind damit in Japan 21 Menschen hingerichtet worden.

Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und grausame Art der Bestrafung. Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab und wird sich auch weiterhin gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union aktiv für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einsetzen. Die Hinrichtung von zur Tatzeit Minderjährigen steht in Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsstandards.

Deutschland und Japan sind enge Partner und arbeiten in vielen Fragen vertrauensvoll zusammen. Ich möchte daher die japanische Regierung bitten, die bisherige Praxis zu überdenken und die weitere Vollstreckung der Todesstrafe auszusetzen. In Japan gibt es eine offene zivilgesellschaftliche Diskussion über die Abschaffung der Todesstrafe. Ich begrüße diese Diskussion; sie ist ein wichtiger Ansatzpunkt für Dialog.

Hintergrund

In Japan sind am 19.12.2017 zwei zum Tode verurteilte Personen hingerichtet worden. Es handelt sich um einen 44-Jährigen sowie einen 69-Jährigen, die beide wegen mehrfachen Mordes zum Tode verurteilt wurden. Beide Urteile wurden vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Der 44-Jährige war zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt und damit nach japanischem Recht minderjährig. Dies ist nach einem Fall im Jahr 1997 die zweite Vollstreckung eines Todesurteils, bei der der Verurteilte zur Tatzeit noch minderjährig war.

Seit dem Amtsantritt von Regierungschef Shinzo Abe im Dezember 2012 sind damit bereits 21 Menschen hingerichtet worden. Zum Tode Verurteilte erfahren von der Exekution erst unmittelbar vorher und erhalten damit keine Gelegenheit, sich von ihren Angehörigen zu verabschieden. Diese werden erst im Nachhinein von der erfolgten Hinrichtung in Kenntnis gesetzt.

Derzeit befinden sich 122 zum Tode verurteilte Häftlinge in Japans Gefängnissen.

Die japanische Rechtsanwaltsvereinigung hat sich auf ihrer Jahrestagung im Oktober 2016 erstmals klar gegen die Todesstrafe positioniert und forderte von der Regierung, eine lebenslange Haftstrafe einzuführen und die Todesstrafe bis 2020 zu ersetzen.

Die Anzahl der Staaten, welche die Todesstrafe abgeschafft haben oder diese nicht mehr vollstrecken wächst: Weltweit haben bisher 102 Staaten, mehr als die Hälfte der Staaten weltweit, die Todesstrafe vollständig abgeschafft, insgesamt 140 Staaten vollstrecken die Todesstrafe nicht mehr.

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